Frau

Herzlich Willkommen in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Düsseldorf.

Zu unseren Anwendungen gehören unter anderem:
  • Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching
  • Implantologie
  • Ozontherapie
  • Parodontologie
  • Prophylaxe
  • Schnarchertherapie
  • Schienentherapie bei craniomandibuläre Dysfunktion
  • Professionelle Zahnreinigung

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihre Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Schwerpunkte

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Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnheilkunde
Implantologie
Implantologie
Prophylaxe
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Parodontologie
Parodontologie
Ozontherapie
Ozontherapie
Schnarchertherapie
Schnarchertherapie
Schienentherapie
Schienentherapie / CMD

Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching

Kein Lächeln ähnelt dem Anderen. Bei der ästhetischen Zahnheilkunde steht Ihre Individualität im Vordergrund. Unser Ziel ist, es gemeinsam mit Ihnen ein harmonisches Lächeln zu erhalten oder zu verschaffen.

Wir lassen Ihre Zähne und auch Ihr Zahnfleisch gut aussehen.
Vorhandene Zähne können mit dem sogenannten „Bleaching“ aufgehellt werden. Zumeist geschieht dies aus kosmetischen Gründen. Wir verfügen dabei über zwei unterschiedliche Methoden:

ZOOM-Bleaching
In der Praxis wird nach der Professionellen Zahnreinigung eine konzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgetragen und mit Licht aktiviert. In hartnäckigen Fällen muss dieser Prozess in der Behandlungssitzung mehrfach wiederholt werden.

Home Bleaching
Es wird für Sie eine Schiene angepasst, die mit einem Aufhellungsgel befüllt über einen Zeitraum von 2-3 Wochen täglich für eine bestimmte Zeit getragen wird.

Nur Ihre eigenen, natürlichen Zähne reagieren auf Bleaching. Füllungen und Zahnersatz reagieren nicht auf diese chemische Methoden. Die Kosten werden weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen übernommen.

Selbstverständlich ist uns auch bei der Rekonstruktion fehlender Zähnen Ihre individuelle Ästhetik sehr wichtig. Deswegen wählen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen passenden Farbton aus. Bei der Wahrung oder Wiederherstellung der Funktionalität des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich Kaumuskulatur und Kiefergelenken werden wir von einem deutschen Meisterlabor unterstützt..
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Implantologie

Wörtlich übersetzt bedeutet Implantologie die „Lehre vom Hineinpflanzen“.

In der Zahnheilkunde ist damit das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel in Form einer kleinen Titan-Schraube in den Kieferknochen gemeint. Diese künstliche Wurzel trägt nach Einheilung, also nachdem das Implantat sich fest mit dem Kieferknochen verbunden hat, den Zahnersatz für einen oder auch mehrere Zähne. Auch die Befestigung einer Vollprothese ist möglich, benötigt aber mehrere Implantate.

Wir implantieren seit mehreren Jahrzenten nur Implantate von namenhaften Herstellern.
Je nach Indikation bietet die Insertion (das Einpflanzen) eines Implantates unterschiedliche Vorteile. Fehlt ein Zahn, ist der Vorteil eines Implantates gegenüber einer Brückenkonstruktion, dass benachbarte, gesunde Zähne nicht abgeschliffen werden müssen. Weiterhin bildet sich der Kieferknochen langsamer ab, da er weiterhin belastet wird.

Ein Implantat im zahnlosen Kiefer bietet den Vorteil, dass der Zahnersatz fester ist, als es ohne Implantate der Fall wäre.

Wichtige Verhaltensregeln nach der Implantat-OP


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Ozontherapie

Bakterien sind die Hauptursache von Zahnfleisch und Mundschleimhauterkrankungen. Der atomare Sauerstoff der Umgebung wird derart verändert, dass Ozon mit der entsprechenden bakteriziden, desinfizierenden also keimabtötenden Wirkung entsteht.
Dies ist insbesondere im Rahmen der Parodontitis Therapie sinnvoll. Hierbei wird das Ozon in den Zahnfleischsaum eingebracht, wodurch schädigende Bakterien beseitigt werden und es zu einer besseren Regeneration des Gewebes kommt.
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Parodontologie

Eine vermehrte Ansammlung von Bakterien als Folge von entzündlichen Prozessen schädigt den Zahnhalteapparat. Diese sogenannte Gingivitis entwickelt sich unbehandelt zu einer Parodontitis (umgangssprachlich auch als Parodontose bezeichnet) und bedroht den Zahnhalteapparat, indem diese Haltestruktur durch die Bakterien zerstört wird.

Eine vermehrte Bakterienansammlung kann aus folgenden Gründen entstehen:

· Zahnbelag, Zahnstein
· Nikotin
· Stress
· Medikamente
· Schlechte Zahnhygiene
· Hormonelle Veränderung in der Schwangerschaft

Eine Parodontitisbehandlung hat zum Ziel, sowohl die oberflächlichen Bakterien, als auch den schwer erreichbaren Bakterienfilm in Zahnfleischtaschen und auf den Oberflächen der Zahnwurzel zu entfernen, damit Sie lange Ihre Zähne erhalten.

Bakterientestung bei Parodontitistherapie

Um die Bakterien erfolgreich bekämpfen zu können, muss man erst einmal wissen, gegen welche Arten man ankämpft. Je nach Stadium Ihrer Erkrankung entnehmen wir Speichelproben (eine Poolprobe, also an mehreren Stellen) aus der Mundhöhle und lassen diese von einem Speziallabor bestimmen. Damit erhalten wir Hinweise auf die pathogenen (krankmachenden) Bakterien. Mit gezielten individuellen Methoden entwickeln wir Ihre persönliche Behandlungsstrategie.

Zusätzlich sollte eine Ozontherapie Anwendung finden. Ozon ist eine Form von Sauerstoff mit antibakterieller Wirkung. Ozon kann aufgrund seiner gasförmigen Eigenschaft auch kleinste Zwischenräume erreichen.
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Prophylaxe

Ziel der zahnärztlichen Prophylaxe ist es, Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Bestandteil der Prophylaxe ist eine Kontrolluntersuchung, halbjährig, bei der sich anbahnende, krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Anleitung zu einer verbesserten Mundhygiene, Hinweise zur Anpassung von Ernährungsgewohnheiten sowie eine professionelle Zahnreinigung sind wichtige Elemente der Prophylaxe.

Die spezielle Kinderprophylaxe beinhaltet auf Ihr Kind abgestimmte Erläuterungen der individuellen Putztechnik sowie die Versiegelung von Kaufflächen der Backenzähne.
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Schnarchertherapie

Typische Schnarchgeräusche entstehen dadurch, dass durch Atemstörungen die Rachenmuskulatur erschlafft. Dadurch sinkt der Unterkiefer nach unten, behindert die Atmung weiter und lässt Schnarchgeräusche entstehen.

Es kommt häufig zu einer Sauerstoffunterversorgung im Schlaf. Diese verhindert, dass Sie sich nachts gut ausruhen und regenerieren können. Um diesen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, können Sie eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS-Schiene) benutzen. Diese Schiene tragen Sie im Schlaf. Dadurch wird der Unterkiefer in einer Vorschubposition gehalten, die das Schnarchen verhindert.

Der Zungenraum ist nicht beeinträchtigt und der Tragekomfort ist gut, so dass Sie sich wieder gut im Schlaf regenerieren können. Auch die Geräuschentwicklung wird dadurch verhindert. Unsere Praxis ist Teil eines Netzwerks von Zahnärzten, HNO-Ärzten, Schlafmedizinern und Lungenfachärzten sowie Zahntechnikern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir schnell und effektiv helfen.

Weitere Informationen


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Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion

Ihre Zähne sind in ein komplexes System von Muskeln, Nerven und Knochen eingebunden. Dieses System ist sehr störanfällig. Stress, Veränderungen der Zahnstellung oder ein Schiefstand des Skeletts können als Störung dieses Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion) zu schmerzhaften Störungen führen.
Schwierigkeiten beim Kauen, Kopf- und/ oder Nackenschmerzen, Schmerzen im Kieferwinkel die bis ins Ohr ausstrahlen können sind mögliche Folgen. Im Extremfall sind auch ähnlichen Beschwerden wie bei einem Tinnitus möglich. Nach entsprechender Diagnosestellung wird für Sie eine Therapie erstellt. Durch eine für Sie individuell angefertigte Schiene können Ihre Symptome entsprechend behandelt werden.

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Professionelle Zahnreinigung (PZR))

Im Zuge dieser Intensivreinigung werden mit speziellen Instrumenten und Reinigungsmitteln krankmachende und/ oder kosmetisch störende Beläge von den Zahnoberflächen beseitigt. Karies und Paradontitis wird effektiv vorgebeugt und gleichzeitig sehen die Zähne sauber und gepflegt aus. Die gründliche Belagsentfernung dient nicht nur der Zahngesundheit. Im Belag vorhandene Bakterien können allgemein medizinische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenleiden, Magen-Darmerkrankungen negativ unterstützen.

Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehören:

· Gründliche Inspektion der Mundhöhle
· Intensive Reinigung der Zahnflächen, der Zahnzwischenräume und der Zunge unter Einsatz von Mikropasten
· Entfernung von Verfärbungen (resultieren aus dem Verzehr von Genuss- und Lebensmitteln sowie hartnäckige Raucherbeläge)
· Schutz und Härtung des Zahnschmelzes mittels Fluoridierung
· Anleitung für die richtige Mundhygiene zu Hause
Dauer und Häufigkeit der PZR sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Sollten Sie eine geringe Neigung zu harten und/ oder weichen Zahnbelägen haben, reicht es, eine Professionelle Zahnreinigung halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich vorzunehmen. Vorhandene Zahnfleischtaschen, ungünstige Mundhygienebedingungen, Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und/ oder unschöne Verfärbungen, machen häufigere Behandlungen nötig.

Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Einnahme bestimmter Medikamente), können die Mundgesundheit beeinträchtigen und häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erforderlich machen. Daher werden wir Ihnen ein individuelles Intervall empfehlen.

Die Kombination aus Professioneller Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen sowie einer guten häuslichen Mundhygiene gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, Zähne und Zahnfleisch dauerhaft gesund und funktionsfähig zu erhalten.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung sind trotz Anerkennung als medizinisch notwendige Maßnahme nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Einige gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten jedoch. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Zähne und der Dauer der Behandlung und belaufen sich ca. auf 70 bis 120 €.
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Leistungen

Präventivzahnmedizin
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Prophylaxe
Zahnerhaltung
  • Parodontologie
  • restaurative Zahnheilkunde
Implantologie
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
  • Analgosedierung
  • Prämedikation
Oralchirurgische Therapien
  • Bone-spreading
  • Knochenaufbau - Guided Bone Regeneration (GBR)
  • Sinuslift
  • Wurzelspitzenresektionen
  • Geweberegeneration - Guided Tissue Regeneration (GTR)
  • Piezosurgery
  • Weisheitszahnentfernungen
  • Implantologie
Prothetik
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilprothetik
  • Implantatprothetik
  • Teilkronen und Inlays
  • Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
  • Bleaching
  • Veneers
Schnarchertherapie
Sonderleistungen
  • Ernährungsberatung
  • Recall
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • eigenes Praxislabor
  • behindertengerechte Einrichtung
  • angebundenes Dental-Labor im Haus
  • intraorale Kamera
Funktionstherapie / CMD
  • Funktionsanalyse
  • Kiefergelenkbehandlung
  • Gnathologie
  • Kaufunktionsstörungen
Weitere Schwerpunkte
  • Alterszahnheilkunde (Gerontostomatologie)
  • Präprothetische Chirurgie
  • Angst-/Phobiepatienten
  • Schienenbehandlung
Fremdsprachen
  • englisch
Interdiszipl. Zusammenarbeit
  • Anästhesisten
  • Schlafzentren

Aktuelles

Chance für reale Verbesserung der Patientenversorgung jetzt nutzen!
KZBV zur Verbändeanhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Anlässlich der heutigen (6. Mai) Verbändeanhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) findet der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, erneut klare Worte:

„Das Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz ist vielleicht die letzte Chance für die Ampelkoalition, das Ruder noch einmal in Richtung einer präventionsorientierten und hochwertigen Patientenversorgung herumzureißen. Der bisherige Gesetzentwurf geht jedoch an den wesentlichen Problemen im zahnärztlichen Versorgungsbereich völlig vorbei.

Daher muss unbedingt gesetzlich geregelt werden, dass die Leistungen zur Behandlung von Parodontitis sofort extrabudgetär vergütet werden, um wenigstens die schlimmsten Folgen für die Patientinnen und Patienten abzufedern und hohe Folgekosten zu vermeiden. Denn Parodontitis nimmt Einfluss auf schwere Allgemeinerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, rheumatische Erkrankungen und steht unter anderem unmittelbar in Wechselwirkung zu Diabetes mellitus.

Zudem sieht das GVSG trotz mehrfacher Ankündigung von Minister Lauterbach bislang keine Regulierung von versorgungsfremden Investoren-MVZ vor. Auch hiervon gehen erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung aus. Um dem entgegenzutreten, brauchen wir endlich zeitnah eine gesetzlich verankerte räumliche und vor allem fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser.

Das GVSG lässt weiterhin Regelungen vermissen, um die dringend notwendige Entbürokratisierung im Gesundheitswesen wirksam anzugehen. Nur so haben die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen wieder die angemessene Zeit für ihre eigentliche Aufgabe, die Patientenbehandlung.

Unsere Vorschläge für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des GVSG liegen auf dem Tisch. Es ist höchste Zeit, dass die Politik auf die Expertise der Selbstverwaltung setzt und uns in die Fortentwicklung des Gesundheitswesens einbezieht.“

Die vollständige Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz kann unter www.kzbv.de abgerufen werden.

Weniger Bürokratie, mehr Praxisnähe
Bundeszahnärztekammer verstärkt Protest gegen aktuelle Gesundheitspolitik

Zu viel Bürokratie, zu wenig Geld für Prävention, Praxissterben auf dem Land: Die Bundeszahnärztekammer warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik und fordert eine Kehrtwende. „Bürokratie ist unser schwierigster Patient, aber das ist keinesfalls das einzige Problem. Die Politik braucht mehr Praxisnähe, um den aktuellen Herausforderungen in den Zahnarztpraxen und den Interessen der Patientinnen und Patienten gerecht zu werden. Wir lassen nicht locker und werden deshalb in den nächsten Wochen unsere Lösungsvorschläge und Forderungen kraftvoll und pointiert an die Politik adressieren“, kündigt Prof. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), an.

„Politik braucht Praxisnähe“ lautet der dringende Appell der Zahnärztinnen und Zahnärzte, mit dem sie auf die gravierenden Defizite der aktuellen Gesundheitspolitik aufmerksam machen. Vor allem im ländlichen Raum droht ein Praxissterben, wenn nicht bald gegengesteuert wird. „Ein Grund für den hohen Standard der zahnärztlichen Versorgung sind die vielen inhabergeführten Zahnarztpraxen. Damit das so bleibt, brauchen junge Zahnärztinnen und Zahnärzte Anreize, um eine Landpraxis zu führen. Sie benötigen Unterstützung von den Kommunen und Informationen über das regionale Umfeld. Familienfreundlichkeit, Patientenaufkommen und vor allem Infrastruktur – das sind wichtige Faktoren für eine Niederlassung“, erklärt BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler.

Unattraktiver wird die Praxisgründung durch die zunehmende Prüfbürokratie. „Zeitaufwändige Dokumentationen, hochfrequente Sicherheitsschulungen und Validierungen, endlose Excel-Tabellen zum Abhaken: Die Liste der oft sinnentleerten Verwaltungsaufgaben, vor denen die Praxisteams stehen, wird immer länger“, kritisiert BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert. Laut dem Statistischen Jahrbuch der BZÄK von 2022/23 werden durchschnittlich 51 Arbeitstage in der Praxis für Verwaltungstätigkeiten aufgewendet. „Es ist in den letzten Jahren immer schlimmer geworden. Jetzt wollen die Hygienebehörden auch noch den Anpressdruck messen, mit dem in der Praxis ein Instrument zur Desinfektion abgewischt wird – unser Land macht sich lächerlich mit diesem Kontrollwahn, unter dem die Praxen ächzen“, warnt von Laffert.

Die Bundeszahnärztekammer wird mit gezielten und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen gegen die Missstände, Tatenlosigkeit und Ignoranz der Bundesregierung protestieren. „Der Bundesgesundheitsminister hat kürzlich vor dem drohenden Ärztemangel gewarnt. Dieser Mangel droht nicht nur bei Hausärztinnen und Hausärzten, sondern bei vielen Facharztgruppen, auch in der Zahnmedizin. Der Gesundheitsminister muss jetzt entsprechend handeln“, fordert BZÄK-Präsident Benz.

13.05.2024 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Zähne schützen und erhalten trotz Essstörung
Carolinum bietet neue Ambulanz bei Bulimie und Magersucht

Essstörungen wie Bulimie und Magersucht werden häufiger, insbesondere bei jungen Menschen. Eine medizinische und psychologische Therapie ist dringend geboten, aber auch die Zahngesundheit sollte man im Blick behalten. Ein neues Angebot des Zentrums der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum) der Goethe-Universität bietet Beratung, Prävention und Therapie,

Essstörungen wie Magersucht und Bulimie können zu ausgeprägten Zahnschäden führen. Die Ursache: Durch häufiges Erbrechen ist der pH-Wert in der Mundhöhle über einen längeren Zeitraum hinweg sauer; die Zähne verlieren nach und nach ihre Mineralien. Dabei können sich Verfärbungen und Vertiefungen an den Zähnen bilden, die Zähne können empfindlicher werden. Bei dauerhaftem Säureangriff auf die Zahnhartsubstanz verändert sich unter Umständen die Form des Zahns – mögliche Folgen sind Schmerzen und Karies.

Durch frühzeitiges zahnmedizinisches Eingreifen können Schäden an der Zahnhartsubstanz vorgebeugt, bereits vorhandene Erosionen behandelt werden. Dafür haben Prof. Jan-Frederik Güth, Leiter der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik, und Prof. Stefan Rüttermann, Leiter der Poliklinik für Zahnerhaltung, eine interdisziplinäre Sprechstunde zur zahnmedizinischen Therapie bei Essstörungen ins Leben gerufen. Ein frühzeitiger Fokus auf den Zusammenhang zwischen Essstörung und Zahngesundheit kann sehr umfangreiche Zahnbehandlungen zu einem späteren Zeitpunkt und damit auch hohe Kosten vermeiden helfen.

Die Zahnärztinnen Miriam Ruhstorfer und Charlène Bamberg beraten Patientinnen und Patienten in zwei Stufen. Zunächst geht es um Diagnostik und Prophylaxe: Hierzu gehört ein Intraoralscan, der die dreidimensionale Analyse der Situation ermöglicht. Ein Mundhygienetraining soll helfen, das Reinigen der Zähne optimal zu gestalten. Und mit Hilfe individuell angefertigter durchsichtiger Schienen können die Zähne geschützt und mit Fluorid gestärkt werden. Die zweite Stufe beinhaltet die Therapie bereits entstandener Schäden an der Zahnsubstanz und falls nötig auch an den Kiefergelenken sowie die zahnmedizinische Kontrolle zur Früherkennung neuer Schäden.

Neue Kassenleistung
Fluoridlack gegen Karies für alle Kinder bis zum 6. Lebensjahr

Ab heute, dem 24.04.2024, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen das Auftragen von Fluoridlack für Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Fluoride härten den Zahnschmelz und schützen so vor Karies. Der Anspruch auf diese Leistung besteht nun für alle Kinder unabhängig vom individuellen Kariesrisiko. Das ist neu.

„Eltern sollten diese Leistung für ihr Kind bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt zusätzlich zu den regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen“, rät Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Zwar hat sich die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren stark verbessert, jedoch ist Karies bei Milchzähnen nach wie vor ein Problem.“

Gesunde Milchzähne – gesunde bleibende Zähne Etwa die Hälfte der sechs- bis siebenjährigen Kinder hat bereits Zähne mit Karies. Das kann die weitere Zahnentwicklung erheblich beeinträchtigen. Denn gesunde Milchzähne sind nicht nur Platzhalter für die bleibenden Zähne, sondern auch wichtig für die Sprachentwicklung und eine gesunde Ernährung. Zudem haben Kinder mit kariösen Milchzähnen häufiger Karies an den bleibenden Zähnen.

Fluoride schützen vor Karies Sobald der erste Milchzahn in die Mundhöhle durchgebrochen ist, sollten Eltern mit ihrem Kind einen Vorsorgetermin bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt wahrnehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen für Kinder zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem vollendeten sechsten Lebensjahr sechs zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen vor. Zusätzlich ist das Auftragen von Fluoridlack unabhängig vom Kariesrisiko ab dem 24.04.2024 Kassenleistung für alle Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Fluoride fördern das Einlagern von Mineralien aus dem Speichel in den Zahnschmelz und härten ihn. Sie sind somit ein wirksamer Schutz vor Karies.

02.05.2024 DGA | Quelle: proDente e.V.

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Fax: 0211 - 74 35 31
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Fax: 0211 - 74 35 31
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III. Rechte des Betroffenen

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  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

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    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Leitung: Dr. Etzold und Dr. Allmendinger


Telefon: 0211 - 74 63 63
Fax: 0211 - 74 35 31
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Berufsbezeichnung: Zahnärzte, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Heilberufsgesetz (HeilBerG)

Zulassungsbehörde:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf
http://www.kzvnr.de/

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
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