Frau

Herzlich Willkommen in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Düsseldorf.

Zu unseren Anwendungen gehören unter anderem:
  • Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching
  • Implantologie
  • Ozontherapie
  • Parodontologie
  • Prophylaxe
  • Schnarchertherapie
  • Schienentherapie bei craniomandibuläre Dysfunktion
  • Professionelle Zahnreinigung

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihre Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Schwerpunkte

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Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnheilkunde
Implantologie
Implantologie
Prophylaxe
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Parodontologie
Parodontologie
Ozontherapie
Ozontherapie
Schnarchertherapie
Schnarchertherapie
Schienentherapie
Schienentherapie / CMD

Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching

Kein Lächeln ähnelt dem Anderen. Bei der ästhetischen Zahnheilkunde steht Ihre Individualität im Vordergrund. Unser Ziel ist, es gemeinsam mit Ihnen ein harmonisches Lächeln zu erhalten oder zu verschaffen.

Wir lassen Ihre Zähne und auch Ihr Zahnfleisch gut aussehen.
Vorhandene Zähne können mit dem sogenannten „Bleaching“ aufgehellt werden. Zumeist geschieht dies aus kosmetischen Gründen. Wir verfügen dabei über zwei unterschiedliche Methoden:

ZOOM-Bleaching
In der Praxis wird nach der Professionellen Zahnreinigung eine konzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgetragen und mit Licht aktiviert. In hartnäckigen Fällen muss dieser Prozess in der Behandlungssitzung mehrfach wiederholt werden.

Home Bleaching
Es wird für Sie eine Schiene angepasst, die mit einem Aufhellungsgel befüllt über einen Zeitraum von 2-3 Wochen täglich für eine bestimmte Zeit getragen wird.

Nur Ihre eigenen, natürlichen Zähne reagieren auf Bleaching. Füllungen und Zahnersatz reagieren nicht auf diese chemische Methoden. Die Kosten werden weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen übernommen.

Selbstverständlich ist uns auch bei der Rekonstruktion fehlender Zähnen Ihre individuelle Ästhetik sehr wichtig. Deswegen wählen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen passenden Farbton aus. Bei der Wahrung oder Wiederherstellung der Funktionalität des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich Kaumuskulatur und Kiefergelenken werden wir von einem deutschen Meisterlabor unterstützt..
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Implantologie

Wörtlich übersetzt bedeutet Implantologie die „Lehre vom Hineinpflanzen“.

In der Zahnheilkunde ist damit das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel in Form einer kleinen Titan-Schraube in den Kieferknochen gemeint. Diese künstliche Wurzel trägt nach Einheilung, also nachdem das Implantat sich fest mit dem Kieferknochen verbunden hat, den Zahnersatz für einen oder auch mehrere Zähne. Auch die Befestigung einer Vollprothese ist möglich, benötigt aber mehrere Implantate.

Wir implantieren seit mehreren Jahrzenten nur Implantate von namenhaften Herstellern.
Je nach Indikation bietet die Insertion (das Einpflanzen) eines Implantates unterschiedliche Vorteile. Fehlt ein Zahn, ist der Vorteil eines Implantates gegenüber einer Brückenkonstruktion, dass benachbarte, gesunde Zähne nicht abgeschliffen werden müssen. Weiterhin bildet sich der Kieferknochen langsamer ab, da er weiterhin belastet wird.

Ein Implantat im zahnlosen Kiefer bietet den Vorteil, dass der Zahnersatz fester ist, als es ohne Implantate der Fall wäre.

Wichtige Verhaltensregeln nach der Implantat-OP


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Ozontherapie

Bakterien sind die Hauptursache von Zahnfleisch und Mundschleimhauterkrankungen. Der atomare Sauerstoff der Umgebung wird derart verändert, dass Ozon mit der entsprechenden bakteriziden, desinfizierenden also keimabtötenden Wirkung entsteht.
Dies ist insbesondere im Rahmen der Parodontitis Therapie sinnvoll. Hierbei wird das Ozon in den Zahnfleischsaum eingebracht, wodurch schädigende Bakterien beseitigt werden und es zu einer besseren Regeneration des Gewebes kommt.
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Parodontologie

Eine vermehrte Ansammlung von Bakterien als Folge von entzündlichen Prozessen schädigt den Zahnhalteapparat. Diese sogenannte Gingivitis entwickelt sich unbehandelt zu einer Parodontitis (umgangssprachlich auch als Parodontose bezeichnet) und bedroht den Zahnhalteapparat, indem diese Haltestruktur durch die Bakterien zerstört wird.

Eine vermehrte Bakterienansammlung kann aus folgenden Gründen entstehen:

· Zahnbelag, Zahnstein
· Nikotin
· Stress
· Medikamente
· Schlechte Zahnhygiene
· Hormonelle Veränderung in der Schwangerschaft

Eine Parodontitisbehandlung hat zum Ziel, sowohl die oberflächlichen Bakterien, als auch den schwer erreichbaren Bakterienfilm in Zahnfleischtaschen und auf den Oberflächen der Zahnwurzel zu entfernen, damit Sie lange Ihre Zähne erhalten.

Bakterientestung bei Parodontitistherapie

Um die Bakterien erfolgreich bekämpfen zu können, muss man erst einmal wissen, gegen welche Arten man ankämpft. Je nach Stadium Ihrer Erkrankung entnehmen wir Speichelproben (eine Poolprobe, also an mehreren Stellen) aus der Mundhöhle und lassen diese von einem Speziallabor bestimmen. Damit erhalten wir Hinweise auf die pathogenen (krankmachenden) Bakterien. Mit gezielten individuellen Methoden entwickeln wir Ihre persönliche Behandlungsstrategie.

Zusätzlich sollte eine Ozontherapie Anwendung finden. Ozon ist eine Form von Sauerstoff mit antibakterieller Wirkung. Ozon kann aufgrund seiner gasförmigen Eigenschaft auch kleinste Zwischenräume erreichen.
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Prophylaxe

Ziel der zahnärztlichen Prophylaxe ist es, Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Bestandteil der Prophylaxe ist eine Kontrolluntersuchung, halbjährig, bei der sich anbahnende, krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Anleitung zu einer verbesserten Mundhygiene, Hinweise zur Anpassung von Ernährungsgewohnheiten sowie eine professionelle Zahnreinigung sind wichtige Elemente der Prophylaxe.

Die spezielle Kinderprophylaxe beinhaltet auf Ihr Kind abgestimmte Erläuterungen der individuellen Putztechnik sowie die Versiegelung von Kaufflächen der Backenzähne.
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Schnarchertherapie

Typische Schnarchgeräusche entstehen dadurch, dass durch Atemstörungen die Rachenmuskulatur erschlafft. Dadurch sinkt der Unterkiefer nach unten, behindert die Atmung weiter und lässt Schnarchgeräusche entstehen.

Es kommt häufig zu einer Sauerstoffunterversorgung im Schlaf. Diese verhindert, dass Sie sich nachts gut ausruhen und regenerieren können. Um diesen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, können Sie eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS-Schiene) benutzen. Diese Schiene tragen Sie im Schlaf. Dadurch wird der Unterkiefer in einer Vorschubposition gehalten, die das Schnarchen verhindert.

Der Zungenraum ist nicht beeinträchtigt und der Tragekomfort ist gut, so dass Sie sich wieder gut im Schlaf regenerieren können. Auch die Geräuschentwicklung wird dadurch verhindert. Unsere Praxis ist Teil eines Netzwerks von Zahnärzten, HNO-Ärzten, Schlafmedizinern und Lungenfachärzten sowie Zahntechnikern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir schnell und effektiv helfen.

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Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion

Ihre Zähne sind in ein komplexes System von Muskeln, Nerven und Knochen eingebunden. Dieses System ist sehr störanfällig. Stress, Veränderungen der Zahnstellung oder ein Schiefstand des Skeletts können als Störung dieses Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion) zu schmerzhaften Störungen führen.
Schwierigkeiten beim Kauen, Kopf- und/ oder Nackenschmerzen, Schmerzen im Kieferwinkel die bis ins Ohr ausstrahlen können sind mögliche Folgen. Im Extremfall sind auch ähnlichen Beschwerden wie bei einem Tinnitus möglich. Nach entsprechender Diagnosestellung wird für Sie eine Therapie erstellt. Durch eine für Sie individuell angefertigte Schiene können Ihre Symptome entsprechend behandelt werden.

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Professionelle Zahnreinigung (PZR))

Im Zuge dieser Intensivreinigung werden mit speziellen Instrumenten und Reinigungsmitteln krankmachende und/ oder kosmetisch störende Beläge von den Zahnoberflächen beseitigt. Karies und Paradontitis wird effektiv vorgebeugt und gleichzeitig sehen die Zähne sauber und gepflegt aus. Die gründliche Belagsentfernung dient nicht nur der Zahngesundheit. Im Belag vorhandene Bakterien können allgemein medizinische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenleiden, Magen-Darmerkrankungen negativ unterstützen.

Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehören:

· Gründliche Inspektion der Mundhöhle
· Intensive Reinigung der Zahnflächen, der Zahnzwischenräume und der Zunge unter Einsatz von Mikropasten
· Entfernung von Verfärbungen (resultieren aus dem Verzehr von Genuss- und Lebensmitteln sowie hartnäckige Raucherbeläge)
· Schutz und Härtung des Zahnschmelzes mittels Fluoridierung
· Anleitung für die richtige Mundhygiene zu Hause
Dauer und Häufigkeit der PZR sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Sollten Sie eine geringe Neigung zu harten und/ oder weichen Zahnbelägen haben, reicht es, eine Professionelle Zahnreinigung halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich vorzunehmen. Vorhandene Zahnfleischtaschen, ungünstige Mundhygienebedingungen, Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und/ oder unschöne Verfärbungen, machen häufigere Behandlungen nötig.

Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Einnahme bestimmter Medikamente), können die Mundgesundheit beeinträchtigen und häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erforderlich machen. Daher werden wir Ihnen ein individuelles Intervall empfehlen.

Die Kombination aus Professioneller Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen sowie einer guten häuslichen Mundhygiene gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, Zähne und Zahnfleisch dauerhaft gesund und funktionsfähig zu erhalten.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung sind trotz Anerkennung als medizinisch notwendige Maßnahme nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Einige gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten jedoch. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Zähne und der Dauer der Behandlung und belaufen sich ca. auf 70 bis 120 €.
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Leistungen

Präventivzahnmedizin
    »Professionelle Zahnreinigung (PZR)
    »Prophylaxe
Zahnerhaltung
    »Parodontologie
    »restaurative Zahnheilkunde
Implantologie
Anästhesie
    »Allgemeinanästhesie
    »Lokalanästhesie
    »Analgosedierung
    »Prämedikation
Oralchirurgische Therapien
    »Bone-spreading
    »Knochenaufbau - Guided Bone Regeneration (GBR)
    »Sinuslift
    »Wurzelspitzenresektionen
    »Geweberegeneration - Guided Tissue Regeneration (GTR)
    »Piezosurgery
    »Weisheitszahnentfernungen
    »Implantologie
Prothetik
    »festsitzende Kronen und Brücken
    »kombinierter Zahnersatz
    »Teilprothetik
    »Implantatprothetik
    »Teilkronen und Inlays
    »Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
    »Bleaching
    »Veneers
Schnarchertherapie
Sonderleistungen
    »Ernährungsberatung
    »Recall
    »Mundschutz für Sportler
    »Schnarcherschienen
Praxisausstattung
    »Airflow-Geräte
    »eigenes Praxislabor
    »behindertengerechte Einrichtung
    »angebundenes Dental-Labor im Haus
    »intraorale Kamera
Funktionstherapie / CMD
    »Funktionsanalyse
    »Kiefergelenkbehandlung
    »Gnathologie
    »Kaufunktionsstörungen
Weitere Schwerpunkte
    »Alterszahnheilkunde (Gerontostomatologie)
    »Präprothetische Chirurgie
    »Angst-/Phobiepatienten
    »Schienenbehandlung
Fremdsprachen
    »englisch
Interdiszipl. Zusammenarbeit
    »Anästhesisten
    »Schlafzentren

Aktuelles

Alarm im Mund? – Behandlungserfolg nach Parodontitis langfristig sichern
Patienteninformation ZahnRat erklärt Unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT)

In den Zahnarztpraxen in Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegt ab sofort die neueste Ausgabe der kostenfreien Patienteninformation ZahnRat aus. Auf acht leicht verständlichen und reich bebilderten Seiten erfahren Patientinnen und Patienten viel Wissenswertes über die Volkskrankheit Parodontitis, deren Behandlung in der Zahnarztpraxis sowie die darauffolgende Unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT).

„Bis zu 20 Prozent der erwachsenen Deutschen leiden an einer schweren, dringend behandlungsbedürftigen Parodontitis“, sagt Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. „Diese Entzündung von Zahnfleisch und Kieferknochen führt nicht nur zu Zahnfleischbluten, Mundgeruch bis hin zum Zahnausfall. Parodontitis kann auch ein Warnsignal vor Herzinfarkt, Schlaganfall, Rheuma, Diabetes oder Krebs sein“, so der 58-jährige Zahnarzt aus dem thüringischen Friedrichroda.

Eine erfolgreiche Behandlung der Parodontitis stoppt die Entzündung im Zahnhalteapparat. Sie senkt die Zahl der gefährlichen Bakterien im Mund, das Zahnfleisch erholt sich, und die tiefen Zahnfleischtaschen rund um die Zähne schließen sich etwas. Der vollständig gesunde Ausgangszustand von Zahnfleisch und Knochen lässt sich jedoch nicht wieder erreichen.

Auf die Nachsorge kommt es an: Lebenslange Betreuung einer Parodontitis Deshalb muss ähnlich wie bei Diabetes die Nachsorge einer Parodontitis lebenslang erfolgen: Die Unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT) in der Zahnarztpraxis beseitigt Bakterienbeläge an den Zähnen bis tief in die Zahnfleischtaschen. Der Zahnarzt erkennt neue Entzündungen rechtzeitig und kann weitere Schäden an Zähnen, Zahnfleisch und Knochen verhindern. Nur diese laufende Betreuung nach einer Parodontitis-Behandlung kann ein Fortschreiten der Erkrankung dauerhaft verlangsamen oder sogar eindämmen.

Derzeit wird die Unterstützende Parodontitis-Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen für zwei Jahre bezahlt. Anschließend liegt die langfristige Betreuung allein in der Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten. „Sie müssen ihre regelmäßigen Termine in der Zahnarztpraxis unbedingt einhalten, denn die Behandlungen sind nicht beliebig verschiebbar. Außerdem sollte jeder Patient mit seinem Zahnarzt besprechen, wie beide eine langfristige Betreuung durch die Unterstützende Parodontitis-Therapie aufrechterhalten können“, empfiehlt Christian Junge.

Zahnärzte aus den USA und aus Thüringen gestalten 120. Ausgabe der Patienteninformation Erstmals wirkte ein Zahnmediziner aus den USA an der traditionsreichen Patienteninformation ZahnRat mit: Neben dem aus Thüringen stammenden Professor Arndt Güntsch von der Marquette University School of Dentistry in Milwaukee (Wisconsin/USA) sind Dr. Christian Junge (niedergelassener Zahnarzt in Friedrichroda), Dr. Knut Karst (niedergelassener Zahnarzt in Ilmenau), Dr. Ralf Kulick (angestellter Zahnarzt in Jena) sowie Dr. Markus Reise von der Poliklinik für Konservierende Zahnheilkunde und Parodontologie am Universitätsklinikum Jena die weiteren Autoren dieser mittlerweile 120. Ausgabe des ZahnRat.

Der ZahnRat ist die gemeinsame Patienteninformation der Zahnärztekammern in Thüringen, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie informiert Patienten und zahnmedizinische Laien verständlich über vielfältige Themen der Zahn- und Mundgesundheit. Ein kostenfreies Ausgaben-Archiv mit zahlreichen kurzen Erklär-Filmen steht im Internet unter www.zahnrat.de bereit.

Implantologie 2024/2025: Daten, Fakten, Positionen
Implantologie 2024/2025: Daten, Fakten, Positionen

Geht es um Zahnersatz interessiert sich eine steigende Zahl von Patientinnen und Patienten für Zahnimplantate. Entsprechend bieten viele Zahnärztinnen und Zahnärzte eine solche Therapie an. Damit die Qualitätssicherung in der oralen Implantologie mit der rasanten Entwicklung des Faches Schritt halten kann, brauchen wir darum nicht nur hochwertige Fortbildungsangebote, damit die neuen Möglichkeiten in den Praxen und Kliniken erfolgreich eingesetzt werden können, sondern auch bessere Möglichkeiten für Zahnärztinnen und Zahnärzte, ihre Expertise und Qualifikation auf diesem Gebiet deutlich zu machen“, betonten Experten auf dem 38. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Implantologie.

Die Sicherung der Qualität in der Implantologie ist eine zentrale Aufgabe der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI), der mit mehr als 8.700 Mitgliedern größten wissenschaftlichen Gesellschaft Europas auf dem Gebiet der oralen Implantologie. Die Qualitätssicherung liegt auch dem scheidenden DGI-Präsidenten Prof. Dr. Florian Beuer (Berlin) am Herzen, der auf dem 38. Kongress der Gesellschaft (28.-30.11.) den Staffelstab an Dr. Christian Hammächer (Aachen) weiterreichte, aber dem Vorstand noch weitere drei Jahre angehören wird.

ZAHNIMPLANTATE HABEN HOHEN STELLENWERT „Die wissenschaftlich gut fundierte Implantologie hat in der modernen Zahnmedizin einen hohen Stellenwert und unsere Therapiemöglichkeiten erweitert“, erklärte Professor Beuer. „Wir können unseren Patienten heute langlebige und ästhetisch ansprechende Lösungen anbieten, die maßgeblich zum Erhalt der Lebensqualität beitragen. Kurz: die Implantologie ist eine zuverlässige und verbreitete Behandlungsoption mit hohen Erfolgsraten.“

HIGH-TECH-ZAHNMEDIZIN Neue Therapiekonzepte und digitale Hilfsmittel – von der virtuellen Behandlungsplanung bis zum D3-Druck – sorgen dafür, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte eine Behandlung mit den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Patienten besser abstimmen können. Schon seit einigen Jahren sind frühere Kontraindikationen einer Implantattherapie verschwunden: Patienten mit Diabetes mellitus, Osteoporose oder Herz-Kreislauferkrankungen können ebenfalls von einer Implantatbehandlung profitieren.

IMPLANTATE BEVORZUGT Geht ein Zahn verloren, sind Zahnimplantate darum für eine steigende Zahl von Menschen die erste Wahl. Aktuelle Marktdaten der führenden Hersteller belegen, dass in Deutschland pro Jahr 1,3 Millionen künstliche Zahnwurzeln aus Titan oder Keramik implantiert werden.

Das zunehmende Interesse an hochwertigem Zahnersatz spiegelt sich auch in der steigenden Zahl von Zahnzusatzversicherungen wider: Im Jahr 2022 schlossen 612.000 Personen eine solche Versicherung ab, so dass Ende 2021 bereits 18,4 Millionen Menschen über eine entsprechende Police verfügten – Frauen schließen diese Zusatzversicherung übrigens häufiger ab als Männer.

DIE ZAHL VON RISIKOPATIENTEN STEIGT Doch diese Entwicklung hat auch eine Kehrseite: Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen sich auf eine steigende Zahl von Risikopatienten einstellen. Dafür sorgen neben dem demographischen Wandel die Epidemiologie chronischer Krankheiten und komplexe medizinische Therapien.

INTENSIVE LEITLINIENARBEIT Eine wachsende Zahl von Leitlinien und Empfehlungen sind die Antwort der DGI auf diese Entwicklungen. Worauf es bei einer Implantatbehandlung ankommt, haben Expertinnen und Experten der DGI zusammen mit den Fachleuten anderer Gesellschaften und Organisationen seit nunmehr 14 Jahren in Leitlinien beschrieben und regelmäßig neuen Erkenntnissen angepasst.
Auf der Website der DGI (https://www.dginet.de/leitlinien/) stehen derzeit acht Leitlinien zur Verfügung. Vier weitere Leitlinien werden demnächst hinzukommen, die in diesem Jahr auf den Weg gebracht wurden. Die nächste Leitlinienkonferenz der DGI findet im März 2025 statt.

FORTBILDUNG IM ZENTRUM Die Fortbildung ist das Herzstück der DGI. „Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied in der DGI werden, suchen neben dem kollegialen Austausch vor allem eine qualifizierende und zertifizierte Fortbildung, die ganz wesentlich zur Qualitätssicherung beiträgt“, erklärt der neue DGI-Präsident Dr. Christian Hammächer aus Aachen.
Da die Implantologie im Rahmen des Studiums nicht umfangreich vermittelt werden kann, ist eine qualifizierende Fortbildung nach der Approbation unerlässlich. Schon vor 26 Jahren brachte die DGI darum das erste bundesweite, strukturierte und zertifizierte Curriculum Implantologie auf den Weg.
Mit fast 6000 Teilnehmenden in mehr als 267 Kursserien ist es bis heute das erfolgreichste Curriculum der deutschen Zahnmedizin. Aktuell unterrichten 57 Dozentinnen und Dozenten in neun Wochenendkursen, an denen im Durchschnitt 25 Zahnärztinnen und Zahnärzte teilnehmen. Aufgrund der starken Nachfrage wurde die Teilnehmerzahl unlängst auf 30 erhöht. Jährlich starten sieben acht Kursserien.
Das Fortbildungsangebot der DGI umfasst neben dem Curriculum Einzelkurse, kleinere Kursserien in Praxen und Kliniken sowie Online-Angebote, in denen die Teilnehmer neue Verfahren und Konzepte kennenlernen und zumeist auch in Hands-on-Übungen testen und trainieren können. Im Jahr 2024 bot die DGI insgesamt 84 Kurse für Zahnmediziner:innen, sowie für die Team-Assistenz und die Zahntechnik an, an denen 1448 Personen teilnahmen.
Mit zwei erfolgreichen Start-up-Serien für Implantologie und Implantatprothetik bietet die DGI zusammen mit einem Summer-Event auch Fortbildungen für Einsteiger und den implantologischen Nachwuchs an.

NEUE QUALIFIKATIONEN Neue Qualifikationen. Beim Thema Implantate legen Patientinnen und Patienten großen Wert auf fachliche Kompetenz und Expertise, wie Umfragen und Studien zeigen. Dies unterstreicht, dass es für Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig ist, ihre fachliche Qualifikation klar zu vermitteln. Vor diesem Hintergrund hat die DGI neue Qualifikationen auf den Weg gebracht und diese jeweils mit präzisen Anforderungen versehen. Die entsprechenden Informationen sind in Kürze auf der Website der DGI verfügbar und stehen auch den Praxen und Kliniken zur Verfügung, welche die Anforderungen erfüllen.

Weltkrebstag
Alkohol steigert das Risiko für Krebs in Mund und Rachen

Mehr als 13.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich neu an Krebs der Mundhöhle und des Rachens. Männer sind doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Neben Rauchen zählt der Konsum von Alkohol zu den wesentlichen Risikofaktoren. Entgegen früherer Annahmen ist Alkohol in jeder Menge und in jeder Form krebserregend - egal ob als Bier, Wein oder Schnaps. Anlässlich des Weltkrebstags macht die Initiative proDente darauf aufmerksam, dass bereits geringer Alkoholkonsum das Risiko für Krebs in Mund und Rachen erhöht.

Ein Gläschen Rotwein abends auf der Couch? Lange galt es sogar als gesund. Inzwischen ist es als Mythos entlarvt. Die Wissenschaft geht heute davon aus, dass es keinen gesundheitsfördernden oder für die Gesundheit risikofreien Alkoholkonsum gibt. Bereits der Konsum von Alkohol bis zu 12,5 Gramm pro Tag - das entspricht etwa einem Viertelliter Bier oder einem Achtelliter Wein - erhöht das Risiko für Krebs z.B. in Mund und Rachen. Grundsätzlich gilt: Das Krebsrisiko ist umso höher, je mehr und je öfter jemand Alkohol trinkt.

Besonders gefährlich: Kombination Alkohol und Tabak Alkohol ist ein Zellgift. Die schädigende Wirkung geht dabei vor allem vom Abbau des darin enthaltenen Ethanols zu Acetaldehyd aus. Dieses kann nachweislich das Erbgut schädigen und so Krebs begünstigen. Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol und Tabak, da sich die krebserregenden Wirkungen gegenseitig verstärken: Alkohol lässt die Mundschleimhaut durchlässiger werden, schädliche Substanzen aus dem Tabakrauch gelangen nun leichter in den Körper. Wer über lange Zeit regelmäßig raucht und Alkohol trinkt, hat ein bis zu 30-fach erhöhtes Risiko für Mundhöhlenkrebs. Ratsam ist es, das Rauchen komplett aufzugeben und auf Alkohol möglichst zu verzichten.

Zahnarzt kann Mundhöhlenkrebs erkennen „Die Schleimhäute in Mund und Rachen sind besonders empfindlich. Jede Veränderung der Schleimhaut, die länger als zwei Wochen besteht, sollten Patientinnen und Patienten in der Zahnarztpraxis abklären lassen. Selbst wenn sie nicht schmerzt“, erklärt Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. Dazu gehören raue, verdickte, verhärtete, eingezogene oder farblich veränderte Stellen wie weiße oder rote Flecken. Auch Geschwüre sind verdächtig. Je früher Krebs erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Daher sind auch die zweimal jährlich empfohlenen Routineuntersuchungen bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt wichtig - nicht nur für gesunde Zähne und Zahnfleisch, sondern auch für die Früherkennung von Mundhöhlenkrebs.

03.02.2025 DGA | Quelle: Initiative proDente e.V.

Gesundheitspolitische Positionen der Bundeszahnärztekammer
Gesundheitspolitische Positionen der Bundeszahnärztekammer

Die Gesellschaft wandelt sich. Demografiebedingte Probleme wie die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme oder der Fachkräftemangel müssen gesamtgesellschaftlich bewältigt werden. Gerade in der Sozial- und Gesundheitspolitik stehen wichtige Weichenstellungen an. Es geht jetzt um den Wechsel in eine neue Politik. Gesundheitspolitik ist keine Nebenrolle, das Vertrauen in die Politik hängt auch damit zusammen, dass es wohnortnahe (zahn-)medizinische Angebote gibt. Gesundheit muss in allen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.

Mit ihren „Gesundheitspolitischen Positionen“ hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihre gesundheits- und gesellschaftspolitischen Vorstellungen und Forderungen an die Politik für die Bundestagswahl formuliert. Von der nächsten Bundesregierung erwartet sie, dass sie sich für praxisbezogene Anliegen einsetzt, z.B. die Erleichterung der Praxisgründung und -führung. Praxen brauchen außerdem eine den allgemeinen Kostenentwicklungen folgende Honorierung, so wie sie anderen Freien Berufen auch zuteilwird. Sie brauchen Bürokratieabbau, um sich mehr den Patientinnen und Patienten zuwenden zu können. Und sie brauchen eine sinnvolle Implementierung und Nutzung der Digitalisierung.

Es geht vor allem um eine Veränderung im Mindset: Weg von Misstrauen und Gängelung, hin zu einer neuen Vertrauenskultur. Weg mit unnötiger Bürokratie, hin zu mehr Behandlungszeit für Patientinnen und Patienten.

Die „Gesundheitspolitischen Positionen“ für die Legislaturperiode 2025 bis 2029 skizzieren Probleme und Aufgaben - und unterbreiten Lösungsansätze. Der Politik wird die Hand gereicht, um die vor uns liegenden Aufgaben im konstruktiven Dialog und zum Wohle der Patientinnen und Patienten in einem auch zukünftig lebenswerten Deutschland zu bewältigen.

30.01.2025 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

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Telefon: 0211 - 74 63 63
Fax: 0211 - 74 35 31
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  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
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Zulassungsbehörde:
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Lindemannstraße 34–42
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Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
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