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Herzlich Willkommen in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Düsseldorf.

Zu unseren Anwendungen gehören unter anderem:
  • Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching
  • Implantologie
  • Ozontherapie
  • Parodontologie
  • Prophylaxe
  • Schnarchertherapie
  • Schienentherapie bei craniomandibuläre Dysfunktion
  • Professionelle Zahnreinigung

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihre Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Schwerpunkte

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Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnheilkunde
Implantologie
Implantologie
Prophylaxe
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Parodontologie
Parodontologie
Ozontherapie
Ozontherapie
Schnarchertherapie
Schnarchertherapie
Schienentherapie
Schienentherapie / CMD

Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching

Kein Lächeln ähnelt dem Anderen. Bei der ästhetischen Zahnheilkunde steht Ihre Individualität im Vordergrund. Unser Ziel ist, es gemeinsam mit Ihnen ein harmonisches Lächeln zu erhalten oder zu verschaffen.

Wir lassen Ihre Zähne und auch Ihr Zahnfleisch gut aussehen.
Vorhandene Zähne können mit dem sogenannten „Bleaching“ aufgehellt werden. Zumeist geschieht dies aus kosmetischen Gründen. Wir verfügen dabei über zwei unterschiedliche Methoden:

ZOOM-Bleaching
In der Praxis wird nach der Professionellen Zahnreinigung eine konzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgetragen und mit Licht aktiviert. In hartnäckigen Fällen muss dieser Prozess in der Behandlungssitzung mehrfach wiederholt werden.

Home Bleaching
Es wird für Sie eine Schiene angepasst, die mit einem Aufhellungsgel befüllt über einen Zeitraum von 2-3 Wochen täglich für eine bestimmte Zeit getragen wird.

Nur Ihre eigenen, natürlichen Zähne reagieren auf Bleaching. Füllungen und Zahnersatz reagieren nicht auf diese chemische Methoden. Die Kosten werden weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen übernommen.

Selbstverständlich ist uns auch bei der Rekonstruktion fehlender Zähnen Ihre individuelle Ästhetik sehr wichtig. Deswegen wählen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen passenden Farbton aus. Bei der Wahrung oder Wiederherstellung der Funktionalität des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich Kaumuskulatur und Kiefergelenken werden wir von einem deutschen Meisterlabor unterstützt..
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Implantologie

Wörtlich übersetzt bedeutet Implantologie die „Lehre vom Hineinpflanzen“.

In der Zahnheilkunde ist damit das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel in Form einer kleinen Titan-Schraube in den Kieferknochen gemeint. Diese künstliche Wurzel trägt nach Einheilung, also nachdem das Implantat sich fest mit dem Kieferknochen verbunden hat, den Zahnersatz für einen oder auch mehrere Zähne. Auch die Befestigung einer Vollprothese ist möglich, benötigt aber mehrere Implantate.

Wir implantieren seit mehreren Jahrzenten nur Implantate von namenhaften Herstellern.
Je nach Indikation bietet die Insertion (das Einpflanzen) eines Implantates unterschiedliche Vorteile. Fehlt ein Zahn, ist der Vorteil eines Implantates gegenüber einer Brückenkonstruktion, dass benachbarte, gesunde Zähne nicht abgeschliffen werden müssen. Weiterhin bildet sich der Kieferknochen langsamer ab, da er weiterhin belastet wird.

Ein Implantat im zahnlosen Kiefer bietet den Vorteil, dass der Zahnersatz fester ist, als es ohne Implantate der Fall wäre.

Wichtige Verhaltensregeln nach der Implantat-OP


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Ozontherapie

Bakterien sind die Hauptursache von Zahnfleisch und Mundschleimhauterkrankungen. Der atomare Sauerstoff der Umgebung wird derart verändert, dass Ozon mit der entsprechenden bakteriziden, desinfizierenden also keimabtötenden Wirkung entsteht.
Dies ist insbesondere im Rahmen der Parodontitis Therapie sinnvoll. Hierbei wird das Ozon in den Zahnfleischsaum eingebracht, wodurch schädigende Bakterien beseitigt werden und es zu einer besseren Regeneration des Gewebes kommt.
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Parodontologie

Eine vermehrte Ansammlung von Bakterien als Folge von entzündlichen Prozessen schädigt den Zahnhalteapparat. Diese sogenannte Gingivitis entwickelt sich unbehandelt zu einer Parodontitis (umgangssprachlich auch als Parodontose bezeichnet) und bedroht den Zahnhalteapparat, indem diese Haltestruktur durch die Bakterien zerstört wird.

Eine vermehrte Bakterienansammlung kann aus folgenden Gründen entstehen:

· Zahnbelag, Zahnstein
· Nikotin
· Stress
· Medikamente
· Schlechte Zahnhygiene
· Hormonelle Veränderung in der Schwangerschaft

Eine Parodontitisbehandlung hat zum Ziel, sowohl die oberflächlichen Bakterien, als auch den schwer erreichbaren Bakterienfilm in Zahnfleischtaschen und auf den Oberflächen der Zahnwurzel zu entfernen, damit Sie lange Ihre Zähne erhalten.

Bakterientestung bei Parodontitistherapie

Um die Bakterien erfolgreich bekämpfen zu können, muss man erst einmal wissen, gegen welche Arten man ankämpft. Je nach Stadium Ihrer Erkrankung entnehmen wir Speichelproben (eine Poolprobe, also an mehreren Stellen) aus der Mundhöhle und lassen diese von einem Speziallabor bestimmen. Damit erhalten wir Hinweise auf die pathogenen (krankmachenden) Bakterien. Mit gezielten individuellen Methoden entwickeln wir Ihre persönliche Behandlungsstrategie.

Zusätzlich sollte eine Ozontherapie Anwendung finden. Ozon ist eine Form von Sauerstoff mit antibakterieller Wirkung. Ozon kann aufgrund seiner gasförmigen Eigenschaft auch kleinste Zwischenräume erreichen.
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Prophylaxe

Ziel der zahnärztlichen Prophylaxe ist es, Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Bestandteil der Prophylaxe ist eine Kontrolluntersuchung, halbjährig, bei der sich anbahnende, krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Anleitung zu einer verbesserten Mundhygiene, Hinweise zur Anpassung von Ernährungsgewohnheiten sowie eine professionelle Zahnreinigung sind wichtige Elemente der Prophylaxe.

Die spezielle Kinderprophylaxe beinhaltet auf Ihr Kind abgestimmte Erläuterungen der individuellen Putztechnik sowie die Versiegelung von Kaufflächen der Backenzähne.
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Schnarchertherapie

Typische Schnarchgeräusche entstehen dadurch, dass durch Atemstörungen die Rachenmuskulatur erschlafft. Dadurch sinkt der Unterkiefer nach unten, behindert die Atmung weiter und lässt Schnarchgeräusche entstehen.

Es kommt häufig zu einer Sauerstoffunterversorgung im Schlaf. Diese verhindert, dass Sie sich nachts gut ausruhen und regenerieren können. Um diesen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, können Sie eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS-Schiene) benutzen. Diese Schiene tragen Sie im Schlaf. Dadurch wird der Unterkiefer in einer Vorschubposition gehalten, die das Schnarchen verhindert.

Der Zungenraum ist nicht beeinträchtigt und der Tragekomfort ist gut, so dass Sie sich wieder gut im Schlaf regenerieren können. Auch die Geräuschentwicklung wird dadurch verhindert. Unsere Praxis ist Teil eines Netzwerks von Zahnärzten, HNO-Ärzten, Schlafmedizinern und Lungenfachärzten sowie Zahntechnikern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir schnell und effektiv helfen.

Weitere Informationen


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Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion

Ihre Zähne sind in ein komplexes System von Muskeln, Nerven und Knochen eingebunden. Dieses System ist sehr störanfällig. Stress, Veränderungen der Zahnstellung oder ein Schiefstand des Skeletts können als Störung dieses Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion) zu schmerzhaften Störungen führen.
Schwierigkeiten beim Kauen, Kopf- und/ oder Nackenschmerzen, Schmerzen im Kieferwinkel die bis ins Ohr ausstrahlen können sind mögliche Folgen. Im Extremfall sind auch ähnlichen Beschwerden wie bei einem Tinnitus möglich. Nach entsprechender Diagnosestellung wird für Sie eine Therapie erstellt. Durch eine für Sie individuell angefertigte Schiene können Ihre Symptome entsprechend behandelt werden.

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Professionelle Zahnreinigung (PZR))

Im Zuge dieser Intensivreinigung werden mit speziellen Instrumenten und Reinigungsmitteln krankmachende und/ oder kosmetisch störende Beläge von den Zahnoberflächen beseitigt. Karies und Paradontitis wird effektiv vorgebeugt und gleichzeitig sehen die Zähne sauber und gepflegt aus. Die gründliche Belagsentfernung dient nicht nur der Zahngesundheit. Im Belag vorhandene Bakterien können allgemein medizinische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenleiden, Magen-Darmerkrankungen negativ unterstützen.

Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehören:

· Gründliche Inspektion der Mundhöhle
· Intensive Reinigung der Zahnflächen, der Zahnzwischenräume und der Zunge unter Einsatz von Mikropasten
· Entfernung von Verfärbungen (resultieren aus dem Verzehr von Genuss- und Lebensmitteln sowie hartnäckige Raucherbeläge)
· Schutz und Härtung des Zahnschmelzes mittels Fluoridierung
· Anleitung für die richtige Mundhygiene zu Hause
Dauer und Häufigkeit der PZR sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Sollten Sie eine geringe Neigung zu harten und/ oder weichen Zahnbelägen haben, reicht es, eine Professionelle Zahnreinigung halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich vorzunehmen. Vorhandene Zahnfleischtaschen, ungünstige Mundhygienebedingungen, Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und/ oder unschöne Verfärbungen, machen häufigere Behandlungen nötig.

Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Einnahme bestimmter Medikamente), können die Mundgesundheit beeinträchtigen und häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erforderlich machen. Daher werden wir Ihnen ein individuelles Intervall empfehlen.

Die Kombination aus Professioneller Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen sowie einer guten häuslichen Mundhygiene gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, Zähne und Zahnfleisch dauerhaft gesund und funktionsfähig zu erhalten.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung sind trotz Anerkennung als medizinisch notwendige Maßnahme nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Einige gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten jedoch. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Zähne und der Dauer der Behandlung und belaufen sich ca. auf 70 bis 120 €.
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Leistungen

Präventivzahnmedizin
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Prophylaxe
Zahnerhaltung
  • Parodontologie
  • restaurative Zahnheilkunde
Implantologie
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
  • Analgosedierung
  • Prämedikation
Oralchirurgische Therapien
  • Bone-spreading
  • Knochenaufbau - Guided Bone Regeneration (GBR)
  • Sinuslift
  • Wurzelspitzenresektionen
  • Geweberegeneration - Guided Tissue Regeneration (GTR)
  • Piezosurgery
  • Weisheitszahnentfernungen
  • Implantologie
Prothetik
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilprothetik
  • Implantatprothetik
  • Teilkronen und Inlays
  • Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
  • Bleaching
  • Veneers
Schnarchertherapie
Sonderleistungen
  • Ernährungsberatung
  • Recall
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • eigenes Praxislabor
  • behindertengerechte Einrichtung
  • angebundenes Dental-Labor im Haus
  • intraorale Kamera
Funktionstherapie / CMD
  • Funktionsanalyse
  • Kiefergelenkbehandlung
  • Gnathologie
  • Kaufunktionsstörungen
Weitere Schwerpunkte
  • Alterszahnheilkunde (Gerontostomatologie)
  • Präprothetische Chirurgie
  • Angst-/Phobiepatienten
  • Schienenbehandlung
Fremdsprachen
  • englisch
Interdiszipl. Zusammenarbeit
  • Anästhesisten
  • Schlafzentren

Aktuelles

Was ist ein CHX-Chip, und wie kann dieser bei der Parodontitis Behandlung helfen?
Effektive Parodontitis Nachbehandlung mit einem CHX-Chip

Seit einiger Zeit wird bei der Parodontitis Nachbehandlung immer öfter ein sog. CHX-Chip verwendet. Was hat es damit auf sich, und warum sollte man bei einer Parodontitis Nachbehandlung darauf achten?

Parodontitis ist eine weit verbreitete Zahnfleischerkrankung, bei der sich das Zahnfleisch entzündet, und zurückbildet. Eine umfassende Behandlung ist unerlässlich, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern. Doch auch nach der eigentlichen Behandlung muss der Heilungsprozess weiter begleitet werden, durch eine professionelle Nachbehandlung. Eine Möglichkeit, die seit einiger Zeit immer häufiger zum Einsatz kommt, ist der Einsatz eines CHX Chips. Worum handelt es sich dabei, und was sollten Patienten darüber wissen?

Effektive Parodontitis Behandlung

Die Parodontitis Behandlung setzt sich aus verschiedenen Schritten zusammen. Zunächst wird eine gründliche Reinigung der Zahnfleischtaschen und der betroffenen Zahnwurzeloberflächen durchgeführt, um die bakterielle Belastung zu reduzieren. Bei einer sehr ausgeprägten Parodontitis mit starken Entzündungen wird ggf. auch eine Antibiotikatherapie verordnet, um die Bakterien weiter zu bekämpfen und die Entzündung zu hemmen.

Eine Parodontitis Nachbehandlung ist wichtig, um den Behandlungserfolg langfristig zu sichern. Hierbei geht es vor allem um die regelmäßige professionelle Zahnreinigung und eine intensive häusliche Mundhygiene. Bei fortgeschrittener Parodontitis kann der Einsatz eines Chlorhexidin-Chips sinnvoll sein.

Parodontitis Nachbehandlung mit Hilfe eines CHX-Chips
Der CHX-Chip, auch sehr bekannt unter dem Markennamen Periochip, ist ein kleines Gelatineplättchen, welches in die Zahnfleischtasche eingesetzt wird. Dort setzt es kontinuierlich Chlorhexidin frei, um Bakterien zu reduzieren und Entzündungen zu hemmen. Der Periochip hat eine Langzeitwirkung von 3 Monaten und kann so eine sehr effektive Parodontitis Nachbehandlung unterstützen. Am Tag des Einsetzens sollte auf Zahnseide und Interdentalbürstchen verzichtet werden, um den Chip nicht ungewollt zu entfernen.

Im Vergleich zu anderen Methoden wie Antibiotika hat der CHX-Chip den Vorteil, dass er gezielt an der Entzündungsstelle wirkt und somit das Risiko von Resistenzen minimiert. Auch die Kosten sind eher überschaubar. Ein einzelner Chip kostet etwa 25 Euro, was deutlich günstiger ist als eine langfristige Antibiotika-Therapie.

Der Wirkstoff Chlorhexidin ist ein bewährtes Antiseptikum und hat sich in der Zahnmedizin schon lange bewährt.

Zahnfleischbluten
Zahnfleischbluten - ist das normal oder sollte man besser zum Zahnarzt?

Zahnfleischbluten ist etwas, was viele kennen. Kann man es ignorieren, oder muss man die Ursachen untersuchen lassen? Was kann passieren, wenn anhaltendes Zahnfleischbluten unbehandelt bleibt?

Zahnfleischbluten kann ein Anzeichen für eine Entzündung des Zahnfleisches sein

Fast jeder erlebt das hin und wieder, nach dem Zähneputzen ist beim Ausspucken auch Blut zu sehen. Die meisten nehmen das nicht sehr ernst, hat man vielleicht zu fest geputzt, und es geht ja normalerweise schnell vorbei. Stimmt das? Ein klares Jein. Erstmal sind die Beschwerden ungefährlich. Allerdings kann sich eine Zahnfleischentzündung (Gingivitis) entwickeln. Bleibt diese weiterhin unbehandelt, kann daraus eine Parodontitis entstehen, die mit Zahnverlust und weiteren Problemen einhergeht.

Was versteht man unter einer Zahnfleischentzündung (Gingivitis)?

Unter einer Gingivitis versteht man eine leichte Entzündung des Zahnfleisches, die sich durch gerötetes, geschwollenes und schmerzempfindliches Zahnfleisch bemerkbar macht, und zu Zahnfleischbluten führt. In diesem Stadium kann eine gründliche Reinigung bereits Abhilfe schaffen.

Warum man Zahnfleischbluten ernst nehmen sollte

Blutendes Zahnfleisch deutet wahrscheinlich auf eine Zahnfleischentzündung, oder eine frühe Form der Zahnfleischerkrankung Parodontitis hin. Es ist auch ein Indiz für Vitaminmangel, Diabetes, Stress oder andere Erkrankungen. Suchen Sie deshalb unbedingt einen Zahnarzt auf, wenn die Beschwerden länger anhalten. Dieser ermittelt die Ursache und findet die richtige Behandlung. Was kann der Auslöser dafür sein?

Häufige Ursachen für Zahnfleischbluten

Bakterien rufen Zahnfleischbluten hervor. Weitere Ursachen sind zum Beispiel Plaque, mangelnde Mundhygiene, hormonelle Veränderungen, bestimmte Medikamente, Rauchen, genetische Bedingungen, Vitaminmangel, zu starker Druck beim Zähneputzen, Stress, sowie systemische Krankheiten, wie z. B. Diabetes.

Welche sind die häufigsten Symptome für erkranktes Zahnfleisch?

Natürlich bemerkt man am ehesten das Zahnfleischbluten, es gehören aber auch andere Symptome dazu. Häufig haben die Patienten geschwollenes Zahnfleisch, Schmerzen beim Berühren des Zahnfleisches, freiliegende Zahnhälse, die Bildung von Taschen zwischen Zahnfleisch und den Zähnen, ein verändertes Bissgefühl, bis hin zum Zahnverlust

Die empfohlenen Behandlungsmethoden

Ist die Zahnfleischentzündung noch im Anfangsstadium kann eine gründliche Reinigung bereits viel bewirken. Dazu gehört auch die professionelle Zahn-Reinigung beim Zahnarzt, wodurch vorhandene Plaque und Zahnstein entfernt werden, was dem Zahnfleischbluten entgegenwirkt. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, dass entzündungshemmende Medikamente wie Antibiotika zum Einsatz kommen, um das weitere Fortschreiten der Infektion zu verhindern.

Ursachen und Therapie vom Zahnarzt abklären lassen

Sowohl die Ursachen als auch der aktuelle Zustand haben erheblichen Einfluss darauf, welche Form der Behandlung gewählt werden sollte, um die Folgen so gering wie möglich zu halten. Diese Diagnose kann nur der Zahnarzt korrekt erstellen, ein Besuch beim Zahnarzt ist also sehr empfehlenswert. Nach der genauen Untersuchung kann dann eine individuelle Behandlungsstrategie erstellt werden.

Möglichkeiten zur Prävention

Verschiedene, einfache Maßnahmen können blutendem Zahnfleisch vorbeugen. Dazu gehören eine gründliche Mundhygiene, so wie das Anwenden einer schonenden Reinigungstechnik. Besonders wichtig ist die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt, so können entstehende Probleme bereits früh erkannt werden, und es können rechtzeitig Gegenmaßnahmen getroffen werden, bevor aus einer leichten Zahnfleischentzündung eine schwerwiegende Parodontitis wird.

Gesund beginnt im Mund – für alle!
Vulnerable Gruppen stärken

Nicht jeder Mensch kann sich selbst aktiv um die eigene Gesundheit kümmern. Vielen stehen dabei erschwerende Faktoren im Weg. Armut ist einer davon. In Deutschland sind knapp 17 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet, vor allem Menschen mit niedrigem Bildungsstand, Alleinerziehende sowie Familien mit drei oder mehr Kindern und Alleinstehende. Weitere Faktoren, die einen gesunden Lebensstil erheblich erschweren, sind Wohnungslosigkeit und Fluchterfahrung. Noch viel zu häufig sind in Deutschland auch ein Pflegegrad oder eine Behinderung gleichbedeutend mit einer schlechten Mundgesundheit. So zeigen viele Untersuchungen, dass diese bei den aktuell fünf Millionen Menschen mit Pflegebedarf und auch bei den über 345.000 Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung im Durchschnitt deutlich schlechter ist als bei der restlichen Bevölkerung.

Mehr gesundheitliche Teilhabe Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – für alle!“ stellt der diesjährige Tag der Zahngesundheit vulnerable Bevölkerungsgruppen in den Mittelpunkt – egal, ob sie aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Verfassung oder einer schwierigen sozioökonomischen Lebenslage für Krankheiten anfälliger sind. „Wir möchten eine breite Öffentlichkeit für die (mund)gesundheitlichen Defizite von Menschen, die häufig vergessen oder übersehen werden, sensibilisieren. Rund um den Tag der Zahngesundheit sollen unterstützende Angebote vorgestellt, die Mundgesundheitskompetenz gestärkt sowie Möglichkeiten der gesundheitlichen Teilhabe aufgezeigt werden“, sagt Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

Dr. Christian Rath, Geschäftsführer des Vereins für Zahnhygiene (VfZ), betont zudem: „Gute Mundhygiene darf kein Privileg sein. Der Tag der Zahngesundheit am 25. September bietet eine wertvolle Gelegenheit, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf die Wichtigkeit guter Mundhygiene zu lenken und das Bewusstsein für die Bedeutung einer guten Zahngesundheit für alle zu schärfen.“

Bessere Nutzung präventiver Leistungen Der GKV-Spitzenverband lenkt den Blick anlässlich des Tags der Zahngesundheit 2023 vor allem auf Pflegebedürftige und Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen. „Wir begrüßen es, wenn diese Menschen zukünftig noch mehr die Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen nutzen, um ihre Mundgesundheit zu verbessern“, sagt Dr. Michael Kleinebrinker vom GKV-Spitzenverband. So stünden beispielsweise gesetzlich Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf, die Eingliederungshilfe beziehen, seit 2018 zusätzliche Leistungen im Bereich Prophylaxe zur Verhütung von Zahnerkrankungen sowie Behandlungsangebote bei Parodontitis zur Verfügung.

Mehr Kontakt vor Ort Durch aufsuchende und dadurch niederschwellige Vorsorgeangebote wie regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen, Beratungen und Prophylaxe in Kitas und Schulen trägt der Öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland dazu bei, schon in der frühen Kindheit den Grundstein für ein gesundes Aufwachsen und eine gute Mundgesundheit zu legen. Mit Blick auf den diesjährigen Schwerpunkt des Tags der Zahngesundheit formuliert der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BZÖG) daher folgende Ziele: „Wir müssen besonders vulnerable Menschen in ihren Lebenswelten erreichen. Es gilt, die Ursachen für Versorgungslücken zu identifizieren, die Betroffenen und ihre Bezugspersonen für ihre Mund- und Allgemeingesundheit zu sensibilisieren und gemeinsam mit der niedergelassenen Zahnärzteschaft Strukturen zu schaffen, die eine umfassende mundgesundheitliche Versorgung dieser Bevölkerungsgruppen ermöglichen können.“

21.09.2023 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Was halten Zahnärzte von regelmäßigen Mundspülungen und welche ist empfehlenswert?
Lässt sich Karies und Parodontitis einfach mit Mundspülungen verhindern ?

Glaubt man der Werbung, dann sind manche Mundspülungen die zahnmedizinische, eierlegende Wollmilchsau, sprich sie können viel, und vor allem sie verhindern fast alles. Wie sieht die Realität aus?

Lässt sich Karies und Parodontitis einfach mit Mundspülungen verhindern ?

Die Werbung verspricht den Verbrauchern, dass Mundspülungen vielen Zahnerkrankungen vorbeugen und sogar den regelmäßigen Zahnarztbesuch überflüssig machen. Doch wie so oft sieht die Realität anders aus. Die tägliche Anwendung kann zwar die Prophylaxe unterstützen, ersetzt aber keinesfalls den Zahnarztbesuch.

Was bringt regelmäßiges Mundspülen?

In der Zahnpflege wird häufig von Mundwasser und Mundspülung gesprochen. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, bedeuten aber nicht dasselbe. Ein Mundwasser sorgt in erster Linie für frischen Atem. Es enthält nur wenige Wirkstoffe und hat einen geringen therapeutischen Nutzen. Eine Mundspülung hingegen enthält Wirkstoffe, die Plaque und Bakterien entfernen und sie enthält oft Substanzen wie Fluorid, die Karies vorbeugen können.

Bei Parodontitis werden Mundspülungen mit Chlorhexidin oder Jod empfohlen. Viele Produkte enthalten Kräuter, die das Zahnfleisch pflegen. Allantoin und Vitamin A beruhigen das Zahnfleisch und lindern die Beschwerden.

Nachteile von Mundspülungen

Obwohl Mundspülungen Vorteile für die Zahnhygiene haben, sollten sie mit Vorsicht verwendet werden. Viele Menschen verlassen sich auf Mundspülungen und vergessen den Zahnarztbesuch. Die antibakterielle Wirkung ist zwar erwünscht, stört jedoch auch die Mundflora, was im schlimmsten Fall zu Infektionen führen kann. Nicht zuletzt reagieren manche Menschen allergisch auf die Inhaltsstoffe.

Die Mundspülung als Teil einer umfassenden Zahnhygiene

Wer morgens gerne ein Mundwasser oder eine Mundspülung benutzt, kann dies gerne in seine Zahnpflege integrieren. Bei der Wahl des geeigneten Präparates sollte man sich vom Zahnarzt beraten lassen. Kombinationspräparate haben den Vorteil, dass sie mehrere Probleme bekämpfen. Der Anwender sollte sich jedoch bewusst sein, dass sie das tägliche Zähneputzen nicht ersetzen und auch den Besuch beim Zahnarzt nicht überflüssig machen. Antibakterielle Mundspülungen können Karies und Parodontitis unter Umständen verlangsamen, aber leider nicht verhindern.

Die beste Prophylaxe bietet der Zahnarzt

Für viele Menschen ist der Besuch beim Zahnarzt unangenehm. Doch wer regelmäßig zur Prophylaxe geht, merkt schnell, dass schmerzhafte Behandlungen deutlich seltener nötig sind. Der Zahnarzt erkennt Probleme frühzeitig und kann eingreifen. Besonders hilfreich ist die professionelle Zahnreinigung, die eine Fachkraft in der Praxis durchführt. Dabei werden Beläge entfernt, die eine Zahnbürste normalerweise nicht erreicht.

Fazit: So sieht eine optimale Zahnhygiene aus

Zunächst sollte jeder mindestens zweimal täglich die Zähne putzen. Für eine gründlichere Reinigung der Zahnzwischenräume empfiehlt es sich, einmal täglich Zahnseide, sowie Interdentalbürstchen zu verwenden. Wer Probleme mit der Anwendung hat, lässt sich das vom Zahnarzt zeigen. Zur Unterstützung der Zahnpflege ist eine gute Mundspülung sinnvoll. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, regelmäßige Vorsorgetermine beim Zahnarzt wahrzunehmen. Um dies nicht zu vergessen, ist es am besten, sich vom Zahnarzt telefonisch daran erinnern zu lassen.

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      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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