Frau

Herzlich Willkommen in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Düsseldorf.

Zu unseren Anwendungen gehören unter anderem:
  • Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching
  • Implantologie
  • Ozontherapie
  • Parodontologie
  • Prophylaxe
  • Schnarchertherapie
  • Schienentherapie bei craniomandibuläre Dysfunktion
  • Professionelle Zahnreinigung

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihre Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Schwerpunkte

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Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnheilkunde
Implantologie
Implantologie
Prophylaxe
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Parodontologie
Parodontologie
Ozontherapie
Ozontherapie
Schnarchertherapie
Schnarchertherapie
Schienentherapie
Schienentherapie / CMD

Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching

Kein Lächeln ähnelt dem Anderen. Bei der ästhetischen Zahnheilkunde steht Ihre Individualität im Vordergrund. Unser Ziel ist, es gemeinsam mit Ihnen ein harmonisches Lächeln zu erhalten oder zu verschaffen.

Wir lassen Ihre Zähne und auch Ihr Zahnfleisch gut aussehen.
Vorhandene Zähne können mit dem sogenannten „Bleaching“ aufgehellt werden. Zumeist geschieht dies aus kosmetischen Gründen. Wir verfügen dabei über zwei unterschiedliche Methoden:

ZOOM-Bleaching
In der Praxis wird nach der Professionellen Zahnreinigung eine konzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgetragen und mit Licht aktiviert. In hartnäckigen Fällen muss dieser Prozess in der Behandlungssitzung mehrfach wiederholt werden.

Home Bleaching
Es wird für Sie eine Schiene angepasst, die mit einem Aufhellungsgel befüllt über einen Zeitraum von 2-3 Wochen täglich für eine bestimmte Zeit getragen wird.

Nur Ihre eigenen, natürlichen Zähne reagieren auf Bleaching. Füllungen und Zahnersatz reagieren nicht auf diese chemische Methoden. Die Kosten werden weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen übernommen.

Selbstverständlich ist uns auch bei der Rekonstruktion fehlender Zähnen Ihre individuelle Ästhetik sehr wichtig. Deswegen wählen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen passenden Farbton aus. Bei der Wahrung oder Wiederherstellung der Funktionalität des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich Kaumuskulatur und Kiefergelenken werden wir von einem deutschen Meisterlabor unterstützt..
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Implantologie

Wörtlich übersetzt bedeutet Implantologie die „Lehre vom Hineinpflanzen“.

In der Zahnheilkunde ist damit das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel in Form einer kleinen Titan-Schraube in den Kieferknochen gemeint. Diese künstliche Wurzel trägt nach Einheilung, also nachdem das Implantat sich fest mit dem Kieferknochen verbunden hat, den Zahnersatz für einen oder auch mehrere Zähne. Auch die Befestigung einer Vollprothese ist möglich, benötigt aber mehrere Implantate.

Wir implantieren seit mehreren Jahrzenten nur Implantate von namenhaften Herstellern.
Je nach Indikation bietet die Insertion (das Einpflanzen) eines Implantates unterschiedliche Vorteile. Fehlt ein Zahn, ist der Vorteil eines Implantates gegenüber einer Brückenkonstruktion, dass benachbarte, gesunde Zähne nicht abgeschliffen werden müssen. Weiterhin bildet sich der Kieferknochen langsamer ab, da er weiterhin belastet wird.

Ein Implantat im zahnlosen Kiefer bietet den Vorteil, dass der Zahnersatz fester ist, als es ohne Implantate der Fall wäre.

Wichtige Verhaltensregeln nach der Implantat-OP


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Ozontherapie

Bakterien sind die Hauptursache von Zahnfleisch und Mundschleimhauterkrankungen. Der atomare Sauerstoff der Umgebung wird derart verändert, dass Ozon mit der entsprechenden bakteriziden, desinfizierenden also keimabtötenden Wirkung entsteht.
Dies ist insbesondere im Rahmen der Parodontitis Therapie sinnvoll. Hierbei wird das Ozon in den Zahnfleischsaum eingebracht, wodurch schädigende Bakterien beseitigt werden und es zu einer besseren Regeneration des Gewebes kommt.
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Parodontologie

Eine vermehrte Ansammlung von Bakterien als Folge von entzündlichen Prozessen schädigt den Zahnhalteapparat. Diese sogenannte Gingivitis entwickelt sich unbehandelt zu einer Parodontitis (umgangssprachlich auch als Parodontose bezeichnet) und bedroht den Zahnhalteapparat, indem diese Haltestruktur durch die Bakterien zerstört wird.

Eine vermehrte Bakterienansammlung kann aus folgenden Gründen entstehen:

· Zahnbelag, Zahnstein
· Nikotin
· Stress
· Medikamente
· Schlechte Zahnhygiene
· Hormonelle Veränderung in der Schwangerschaft

Eine Parodontitisbehandlung hat zum Ziel, sowohl die oberflächlichen Bakterien, als auch den schwer erreichbaren Bakterienfilm in Zahnfleischtaschen und auf den Oberflächen der Zahnwurzel zu entfernen, damit Sie lange Ihre Zähne erhalten.

Bakterientestung bei Parodontitistherapie

Um die Bakterien erfolgreich bekämpfen zu können, muss man erst einmal wissen, gegen welche Arten man ankämpft. Je nach Stadium Ihrer Erkrankung entnehmen wir Speichelproben (eine Poolprobe, also an mehreren Stellen) aus der Mundhöhle und lassen diese von einem Speziallabor bestimmen. Damit erhalten wir Hinweise auf die pathogenen (krankmachenden) Bakterien. Mit gezielten individuellen Methoden entwickeln wir Ihre persönliche Behandlungsstrategie.

Zusätzlich sollte eine Ozontherapie Anwendung finden. Ozon ist eine Form von Sauerstoff mit antibakterieller Wirkung. Ozon kann aufgrund seiner gasförmigen Eigenschaft auch kleinste Zwischenräume erreichen.
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Prophylaxe

Ziel der zahnärztlichen Prophylaxe ist es, Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Bestandteil der Prophylaxe ist eine Kontrolluntersuchung, halbjährig, bei der sich anbahnende, krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Anleitung zu einer verbesserten Mundhygiene, Hinweise zur Anpassung von Ernährungsgewohnheiten sowie eine professionelle Zahnreinigung sind wichtige Elemente der Prophylaxe.

Die spezielle Kinderprophylaxe beinhaltet auf Ihr Kind abgestimmte Erläuterungen der individuellen Putztechnik sowie die Versiegelung von Kaufflächen der Backenzähne.
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Schnarchertherapie

Typische Schnarchgeräusche entstehen dadurch, dass durch Atemstörungen die Rachenmuskulatur erschlafft. Dadurch sinkt der Unterkiefer nach unten, behindert die Atmung weiter und lässt Schnarchgeräusche entstehen.

Es kommt häufig zu einer Sauerstoffunterversorgung im Schlaf. Diese verhindert, dass Sie sich nachts gut ausruhen und regenerieren können. Um diesen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, können Sie eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS-Schiene) benutzen. Diese Schiene tragen Sie im Schlaf. Dadurch wird der Unterkiefer in einer Vorschubposition gehalten, die das Schnarchen verhindert.

Der Zungenraum ist nicht beeinträchtigt und der Tragekomfort ist gut, so dass Sie sich wieder gut im Schlaf regenerieren können. Auch die Geräuschentwicklung wird dadurch verhindert. Unsere Praxis ist Teil eines Netzwerks von Zahnärzten, HNO-Ärzten, Schlafmedizinern und Lungenfachärzten sowie Zahntechnikern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir schnell und effektiv helfen.

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Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion

Ihre Zähne sind in ein komplexes System von Muskeln, Nerven und Knochen eingebunden. Dieses System ist sehr störanfällig. Stress, Veränderungen der Zahnstellung oder ein Schiefstand des Skeletts können als Störung dieses Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion) zu schmerzhaften Störungen führen.
Schwierigkeiten beim Kauen, Kopf- und/ oder Nackenschmerzen, Schmerzen im Kieferwinkel die bis ins Ohr ausstrahlen können sind mögliche Folgen. Im Extremfall sind auch ähnlichen Beschwerden wie bei einem Tinnitus möglich. Nach entsprechender Diagnosestellung wird für Sie eine Therapie erstellt. Durch eine für Sie individuell angefertigte Schiene können Ihre Symptome entsprechend behandelt werden.

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Professionelle Zahnreinigung (PZR))

Im Zuge dieser Intensivreinigung werden mit speziellen Instrumenten und Reinigungsmitteln krankmachende und/ oder kosmetisch störende Beläge von den Zahnoberflächen beseitigt. Karies und Paradontitis wird effektiv vorgebeugt und gleichzeitig sehen die Zähne sauber und gepflegt aus. Die gründliche Belagsentfernung dient nicht nur der Zahngesundheit. Im Belag vorhandene Bakterien können allgemein medizinische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenleiden, Magen-Darmerkrankungen negativ unterstützen.

Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehören:

· Gründliche Inspektion der Mundhöhle
· Intensive Reinigung der Zahnflächen, der Zahnzwischenräume und der Zunge unter Einsatz von Mikropasten
· Entfernung von Verfärbungen (resultieren aus dem Verzehr von Genuss- und Lebensmitteln sowie hartnäckige Raucherbeläge)
· Schutz und Härtung des Zahnschmelzes mittels Fluoridierung
· Anleitung für die richtige Mundhygiene zu Hause
Dauer und Häufigkeit der PZR sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Sollten Sie eine geringe Neigung zu harten und/ oder weichen Zahnbelägen haben, reicht es, eine Professionelle Zahnreinigung halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich vorzunehmen. Vorhandene Zahnfleischtaschen, ungünstige Mundhygienebedingungen, Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und/ oder unschöne Verfärbungen, machen häufigere Behandlungen nötig.

Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Einnahme bestimmter Medikamente), können die Mundgesundheit beeinträchtigen und häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erforderlich machen. Daher werden wir Ihnen ein individuelles Intervall empfehlen.

Die Kombination aus Professioneller Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen sowie einer guten häuslichen Mundhygiene gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, Zähne und Zahnfleisch dauerhaft gesund und funktionsfähig zu erhalten.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung sind trotz Anerkennung als medizinisch notwendige Maßnahme nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Einige gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten jedoch. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Zähne und der Dauer der Behandlung und belaufen sich ca. auf 70 bis 120 €.
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Leistungen

Präventivzahnmedizin
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Prophylaxe
Zahnerhaltung
  • Parodontologie
  • restaurative Zahnheilkunde
Implantologie
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
  • Analgosedierung
  • Prämedikation
Oralchirurgische Therapien
  • Bone-spreading
  • Knochenaufbau - Guided Bone Regeneration (GBR)
  • Sinuslift
  • Wurzelspitzenresektionen
  • Geweberegeneration - Guided Tissue Regeneration (GTR)
  • Piezosurgery
  • Weisheitszahnentfernungen
  • Implantologie
Prothetik
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilprothetik
  • Implantatprothetik
  • Teilkronen und Inlays
  • Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
  • Bleaching
  • Veneers
Schnarchertherapie
Sonderleistungen
  • Ernährungsberatung
  • Recall
  • Mundschutz für Sportler
  • Schnarcherschienen
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • eigenes Praxislabor
  • behindertengerechte Einrichtung
  • angebundenes Dental-Labor im Haus
  • intraorale Kamera
Funktionstherapie / CMD
  • Funktionsanalyse
  • Kiefergelenkbehandlung
  • Gnathologie
  • Kaufunktionsstörungen
Weitere Schwerpunkte
  • Alterszahnheilkunde (Gerontostomatologie)
  • Präprothetische Chirurgie
  • Angst-/Phobiepatienten
  • Schienenbehandlung
Fremdsprachen
  • englisch
Interdiszipl. Zusammenarbeit
  • Anästhesisten
  • Schlafzentren

Aktuelles

Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt
Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt

Vertreterinnen und Vertreter von mehr als vier Millionen Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen fordern eine Neuausrichtung der Gesundheitspolitik. Das Durchschnittsalter und der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steigen. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahren viele im Gesundheitswesen Beschäftigte altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit Blick auf diese drohende doppelte demografische Krise fordern 40 im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossene Organisationen die Bundesregierung auf, einen Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt einzuberufen. Das Bündnis plädiert dafür, dabei alle Politikbereiche mit einzubeziehen, die die gesundheitlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats: „Das Gesundheitswesen ist in einem kritischen Zustand. Der Teufelskreis von Überlastung, Erschöpfung und Abwanderung von Fachkräften in andere Berufe konnte bisher nicht durchbrochen werden. In seiner derzeitigen Verfassung wäre das Gesundheitssystem nicht in der Lage, eine gesundheitliche Krise größeren Ausmaßes zu bewältigen. Doch schon im Routinebetrieb geht die Schere zwischen Anspruch und Realität der Gesundheitsversorgung immer weiter auseinander. In vielen Bereichen gehören Wartezeiten und Versorgungseinschränkungen schon heute zum Alltag. Das gefährdet die Sicherheit der Patientenversorgung ebenso wie die Gesundheit der Beschäftigten. Die Herausforderungen sind inzwischen so groß, dass diese nur noch ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung bewältigt werden können.“

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Wenn sich die Spitzenorganisationen aus dem Gesundheitswesen in einem so großen Bündnis
zusammenschließen, sollte die Politik das ernst nehmen und sich den gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen. Neben einer auskömmlichen, zukunftsfähigen Finanzierung brauchen wir dringend grundlegende Strukturreformen. Unter anderem müssen Steuerungselemente eingeführt werden, die das Personal entlasten. Dazu gehören zwingend mehr Gesundheitsförderung und Prävention, eine gezielte Koordination der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, eine effiziente Nutzung von Ressourcen und die noch engere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe.“

Ute Repschläger, Vorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten: „Unser Gesundheitswesen braucht versorgungsorientierte, praxistaugliche und nachhaltige Strukturen. Zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen sind neue Antworten zum Umgang mit dem Fachkräftemangel nötig. Natürlich brauchen wir in allen Berufen höhere Ausbildungskapazitäten. Vor allem aber müssen die in der Versorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen vor Überlastung geschützt werden. Arbeitsbedingungen dürfen nicht weiter dazu führen, dass Fachkräfte sich beruflich umorientieren und das Gesundheitswesen bewusst verlassen. Daneben sollte die Integration ausländischer Fachkräfte und die strukturierte Einbeziehung pflegender Zugehöriger mitgedacht werden. Chronisch kranke Patientinnen und Patienten brauchen stärkere Unterstützung darin, ihre medizinisch-pflegerischen Lebenssituationen zu bewältigen. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung muss gestärkt werden.“

Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe: „Gesundheit und Pflege sind keine Kostenfaktoren. Sie bilden vielmehr die Grundlage für eine lebenswerte, sozial und politisch stabile Gesellschaft. Deswegen ist – gerade auch vor dem Hintergrund des zurückgehenden Vertrauens in unsere Demokratie – eine auskömmliche Finanzierung des Gesundheitssystems unabdingbar. Sie ist Voraussetzung für eine patienten- und aufgabengerechte personelle Ausstattung ebenso wie für die dringlich notwendigen strukturellen Reformen. So haben Projekte wie die Krankenhausreform oder die Notfallreform das Potenzial, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Allerdings muss die Bundesregierung die Übergangs- und Transformationsphasen finanziell absichern. Anderenfalls drohen die Reformen zu scheitern. Zudem müssen die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen durch ausreichend hohe Bundesmittel finanziell abgesichert werden. Wir fordern die Abschaffung der Budgetierung von Leistungen, da Budgetierung drohende Versorgungslücken verschärft und zu Leistungskürzungen führt.“

Als Grundlage für den Krisengipfel im Kanzleramt haben die im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsam ein Thesenpapier erarbeitet, das an das Bundeskanzleramt übermittelt wird. Es führt Maßnahmen zu den drei wesentlichen Handlungsfeldern Fachkräftemangel, Strukturreformen und Finanzierung der Versorgung aus. Nach Überzeugung der Bündnispartner kann nur so eine zukunftsfeste, patientengerechte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

Thesenpapier des Bündnis Gesundheit: Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern

Eine Aufzeichung der Pressekonferenz ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer zu finden.

Das Papier wird getragen von:

Bundesärztekammer (BÄK)

Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)

Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.

Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf)

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft

AWMF e. V. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)

Berufsverband Orthoptik Deutschland e. V. (BOD)

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland BED e. V.

Bundesverband PTA e. V. (BVpta)

Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK)

bvvp e. V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten

dbl – Deutscher Bundesverband Logopädie e. V.

Der Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e. V.

Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)

Deutscher Ärztinnenbund e. V.

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA)

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.

Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V. (dba)

Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)

Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE)

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V.

DVTA – Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e. V.

Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e. V.

Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

MEDI GENO Deutschland e. V.

Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa)

VDB Physiotherapieverband

Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD)

Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. (VDD)

Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e. V. (VLK)

Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

Achse des Protests von Frankfurt über Kassel bis nach Münster
Tausende Zahnärzte zeigen der Bürokratie die Zähne

Im Gesundheitswesen wächst der Unmut und macht sich lautstark Luft: Nach vorangegangenen Protesten von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern in Hessen und Aktionen der Zahnärzteschaft in anderen Bundeländern, gingen am Tag der Zahngesundheit in Hessen und Nordrhein-Westfalen die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf die Straße, um Missstände öffentlich anzuprangern und vor einer Gefährdung der zahnmedizinischen Versorgung durch eine verfehlte Gesundheitspolitik zu warnen.

In Hessen hatten die Landeszahnärztekammer (LZKH), die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV Hessen) und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ LV Hessen) die Kolleginnen und Kollegen zur Teilnahme an zentralen Kundgebungen in Frankfurt und Kassel aufgerufen – jedoch nicht diese allein. Auch Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Zahntechnikerinnen und -techniker, Patientinnen und Patienten waren den Aufrufen gefolgt, denn eine Gefährdung der Versorgung betrifft alle. Bereits jetzt sind viele Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgrund der politischen Rahmenbedingungen ihrer Berufsausübung frustriert. Praxen finden keine Nachfolger, schließen früher als geplant und junge Kolleginnen und Kollegen fragen sich, ob es noch Sinn macht, das Wagnis einer Niederlassung in eigener Praxis anzugehen.

In Hessen nahmen insgesamt rund 2.500 Menschen an den Protestveranstaltungen in Frankfurt und Kassel, jeweils auf dem Opernplatz, teil. Neben vielen aktuellen Herausforderungen stand ein Thema ganz vorne: die kaum mehr tragbare Belastung der Praxen durch eine in Teilen sinnfreie Bürokratie, die für Viele bereits die Grenze zur Schikane überschritten hat.

Unterstützt wurden die hessischen Proteste durch Vertreter der Politik wie den Landtagsabgeordneten Maximilian Bathon (CDU) in Kassel sowie die Gesundheitspolitischen Sprecher Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) und Yanki Pürsün (FDP) bei der Kundgebung in Frankfurt. Auch die zahnärztlichen Berufsvertretungen auf Bundesebene waren mit Redebeiträgen bei den Kundgebungen vor Ort vertreten: Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und Dr. Christian Öttl, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ). Weitere Unterstützung kam mit Kammerpräsidentin Ursula Funke vonseiten der Apotheken sowie von Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes medizinischer Fachberufe (vmf) und der Zahntechnikerinnungen, die für die Praxisteams und Labore vor Ort waren.

Anhand anschaulicher Beispiele zeigte LZKH-Präsidentin Dr. Doris Seiz die Absurdität vieler bürokratischer Vorschriften auf, die Zahnärztinnen und Zahnärzte neben ihrer Arbeit zu berücksichtigen haben: „Wir führen täglich in unseren Praxen ambulante chirurgische Eingriffe durch, anästhesieren und implantieren. Wenn es aber darum geht, Leitungswasser zur jährlichen Überprüfung der Trinkwasserqualität in ein Fläschchen abzufüllen, kommen unsere Fertigkeiten offenbar an ihre Grenzen, denn hierfür haben wir in Hessen einen akkreditierten Wasserprobennehmer einzubestellen. Jährlich sind hunderte Vorgaben zu beachten und umzusetzen, von denen viele völlig überflüssig oder unsinnig sind und häufig doppelt und dreifach erfüllt werden müssen. Diese Bürokratie frisst inzwischen knapp ein Viertel unserer Zeit, die wir eigentlich für die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten brauchen.“

„Patientinnen und Patienten wollen auch weiterhin gut, wohnortnah und zuverlässig zahnmedizinisch versorgt werden. Stattdessen macht es die Politik dem zahnärztlichen Berufsstand immer schwerer. Junge, motivierte Nachwuchskräfte brauchen eine berufliche Perspektive. Sie wollen Zeit für ihre Patientinnen und Patienten haben. Dazu gehört der Abbau unnötiger bürokratischer Zeitfresser. Dazu gehört die Gewissheit, dass neue Therapiekonzepte wie die seit Mitte 2021 geltende Behandlungsstrecke bei Parodontitis auch bei den Versicherten ankommen können. Das funktioniert aber nicht ohne eine verlässliche, angemessene Vergütung. In den letzten 10 Jahren ist die Anzahl der vertragszahnärztlichen Praxen in Hessen um fast 10 Prozent gesunken – ein deutliches Warnsignal! Politische Entscheider auf Bundes- und Landesebene sollten dieses Warnsignal sehen und JETZT umsteuern. Andernfalls ist die zahnmedizinische Versorgung in den kommenden Jahren definitiv gefährdet!“, sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Hessen.

Dr. Andreas Koch, Vorsitzender des hessischen Landesverbandes im Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), der die Kundgebung in Kassel auch moderierte, stellte vor allem die große Einigkeit unter den Protestierenden heraus: „Wir stehen hier und heute nicht nur als zahnärztliche Kolleginnen und Kollegen auf den Plätzen, um zu zeigen, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Mit uns protestieren unsere Praxisteams mit ihren Berufsvertretungen und zeigen sich ebenso solidarisch wie auch die Zahntechnikerinnen und Zahntechniker, die uns tagtäglich zuarbeiten. Diese Einigkeit brauchen wir, denn letztlich sind alle im Gesundheitswesen von der Gesundheitspolitik der Bundesregierung betroffen – einem Gesundheitswesen, das zu den besten der Welt zählt, aber seit einigen Jahren mit Vollgas an die Wand gefahren wird. Leidtragende sind dabei nicht nur wir, sondern vor allem unsere Patientinnen und Patienten“.

02.10.2024 DGA | Quelle: Landeszahnärztekammer Hessen

Auch auf dem Mars müssen Astronauten-Zähne kerngesund sein
Biomarker-Test läutet neue Ära ein

Kerngesunde Zähne aller Crew-Mitglieder sind essenziell für das Gelingen der bis zu zwei Jahre dauernden Mars-Missionen. Die Deutsche Mundgesundheitsstiftung (DMS) unterstützt die Raumfahrt durch wissenschaftliche Studien und Innovationen im Thema Zahngesundheit. Das Expertengremium Gesundheitssenat der DMS verlieh jetzt den Young Scientist Award an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für die Studie "Zahngesundheit und Stress bei Astronauten". Während der simulierten Mars-Mission im Rahmen des M.A.R.S.-Simulations Programms UC-Louvain testete das interdisziplinäre Forscherteam Stressresistenz und den Level des Biomarkers aMMP-8 für Kollagenabbau bei der gesamten Crew.

Künftige bemannte Flüge zum Mars sind schon rein technisch anspruchsvoll genug, banale Zahnschmerzen der Astronauten dürfen diese ambitionierten Weltraum-Missionen keinesfalls scheitern lassen. Kerngesunde Zähne aller Crew-Mitglieder sind also unabdingbar für das Gelingen der bis zu zwei Jahre dauernden Mars-Flüge. Die entscheidende Verbesserung der Zahngesundheit von Astronauten ist auch die Vision der Deutschen Mundgesundheitsstiftung (DMS) mit Sitz in Solingen. Deshalb führt diese Stiftung wissenschaftliche Studien in Kooperation mit den Raumfahrtsagenturen ESA und NASA durch. Aktuell betreute Dr. Neefs, Moderator Topical Team „Dental Health“ ESA, eine Studie in Kooperation mit der belgischen Universität UC Louvain, die neue Erkenntnisse über den Zusammenhang von Stress und Mundgesundheit bei Astronauten bringen sollte.

Aufgabe des Topical Teams „Dental Health“ im Bereich Life Science der ESA ist es, das Fachwissen internationaler Wissenschaftler zu bündeln und Leitlinien für die Mund- und Zahngesundheit von Astronautinnen und Astronauten aufzustellen. Denn während ihrer kurz- und langfristigen bemannten Missionen stehen sie unter einer extremen Stressbelastung durch die Herausforderungen der Mission und der hohen kosmischen Strahlung, die Alterung – einschließlich der Zähne - beschleunigt. In dieser Mars-Simulationsstudie wurde die Mundgesundheit der Crew durch den Biomarker aMMP-8 gemessen und der Stresslevel der jungen Probanden durch einen psychologischen Fragebogens erhoben.

"Durch den Einsatz eines neuen Biomarkers können Zahnerkrankungen präventiv behandelt und somit als Akutgeschehen während der Mars-Mission ausgeschlossen werden“, erläuterte Neefs die Idee der Studie. So zeigt der Biomarker für aMMP-8 in Echtzeit und mit 94-prozentiger Genauigkeit an, ob Kollagenabbau an Zahnfleisch, Zähnen und Kieferknochen diagnostiziert werden können. „Dieser Biomarker ist ein Gamechanger in der Zahnmedizin. Denn er macht eine frühzeitige Behandlung und intelligente Prävention möglich", erklärte der Zahnarzt und Wissenschaftler.

Getestet hat den Biomarker aMMP-8 aus Deutschland die internationale Atlas Crew 2024 während ihrer zweiwöchigen Expedition im Raumfahrt Trainingscamp Utah (USA).

Der leicht anzuwendende Speicheltest gibt über ein Messgerät schon in wenigen Minuten Auskunft über den Kollegenstatus, der bei Zahnfleischerkrankungen und Stress erhöht ist, da Stress sich auf das Immunsystem des Menschen auswirkt. Die Ergebnisse der M.A.R.S.-Simulationsstudie sollen in den nächsten Monaten publiziert und der Fachwelt für Raumfahrt präsentiert werden.

Astronauten sind auf ihren Expeditionen ins All einer 700-fach höheren kosmischen Strahlenbelastung ausgesetzt als auf der Erde. In Kombination mit der Schwerelosigkeit und dem mit der Mission verbundenen Stress und der Ernährung haben Astronauten ein signifikant höheres Risiko für einen verstärkten Kollagenabbau, der während der lang andauernden Mars-Missionen zu Knochen- und Zahnverlust führen kann. Parodontitis macht als weltweit häufigste Infektionserkrankung auch vor Astronauten nicht Halt und stellt eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit während langer Missionen im Weltraum dar.

Für dieses innovative Forschungsprojekt verlieh die Deutsche Mundgesundheitsstiftung den Young Scientists Award an die Atlas Crew 2024. „Dieses herausragende Forschungsprojekt mit einem Biomarker für die Zahnmedizin zeigt, dass die neue Generation der Zahnheilkunde prädiktiv und präventiv sein wird. Vor allem wird sie weitestgehend ohne Zahnverluste auskommen. Der Biomarker aMMP-8 ist aus wissenschaftlicher Sicht der aktuelle Goldstandard für die Speichel-Diagnostik und wird auch Patienten und Zahnmedizinern auf der Erde dabei helfen, Zähne und Gesundheit zu erhalten “, sagte erklärte Prof. Dr. Dr. med. Andreas Pfützner, Präsident des Gesundheitssenats Deutschen Mundgesundheitsstiftung.

Fakten: Mundgesundheit in Deutschland Zwar gehen die meisten Deutschen 1,5-1,7-mal pro Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt. Dennoch verlieren Menschen durchschnittlich 12-14 Zähne im Laufe des Lebens (Quelle: 5. Deutschen Mundgesundheitsstudie). Dies geschieht meist aufgrund von zu spät erkannter und zu spät therapierter Parodontitis, die eine Folge der aktuell noch post-destruktiven Sonden- und Bildgebungsdiagnostik ist. Laut WHO ist die Parodontitis weltweit eine der größten chronischen Entzündungserkrankungen („silent inflammation“) mit weitreichenden Folgen für den Gesundheitszustand insgesamt.

Bildunterschrift: Zahnarzt Dr. Dirk Neefs mit Alba Sanchez-Montalvo (Immunologin und Doktorandin) und Romain Maddox (Physiker) (v.l.n.r.) haben die Studie "Mundgesundheit bei Astronauten" durchgeführt

Kein Profit mehr auf Kosten der Patientenversorgung
KZBV fordert Ampelfraktionen auf, versorgungsfremde Investoren endlich einzuschränken

Die Bundesregierung will die Vorschläge des Bundesrats zur Regulierung von Medizinischen Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren betrieben werden (iMVZ), prüfen. Nach Auffassung von Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), reicht das allein nicht aus. Er erklärt: „Nachdem sich sowohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Janosch Dahmen, der gesundheitspolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, medial eindeutig für eine Einschränkung von iMVZ positioniert haben, liegt es nun an der FDP, hier mitzuziehen. Die von uns geforderte räumliche und fachliche Gründungsbeschränkung für zahnmedizinische iMVZ zielt darauf ab, die Gefahren für die Patientenversorgung einzudämmen. Gleichzeitig bliebe damit eine breite Trägervielfalt auch weiterhin erhalten. Es besteht somit kein Grund, sich einer Regulierung zu versperren. Daher appellieren wir nachdrücklich an die Ampelkoalition, unseren Vorschlag aufzugreifen und so den Gefahren für Patientinnen und Patienten, die mit der Ausbreitung von iMVZ einhergehen, im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) endlich wirksam zu begegnen.“

Hintergrund Seit Langem warnt die KZBV vor den Gefahren für Patientenwohl, Versorgungsqualität und die Sicherstellung einer flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung durch iMVZ. Mittlerweile befindet sich nahezu jedes dritte zahnmedizinische MVZ in der Hand von Investoren. In seiner Entschließung vom 16. Juni 2023 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ein MVZ-Regulierungsgesetz vorzulegen. Im Zuge des aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum GVSG hat der Bundesrat diese Forderung nochmals bekräftigt und die Dringlichkeit einer Aufnahme entsprechender Regelungen in das GVSG betont. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur GVSG-Stellungnahme des Bundesrates sieht nun eine Prüfung des Sachverhalts vor.

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Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold · Dr. Allmendinger
Schneidemühler Straße 13
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Fax: 0211 - 74 35 31
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      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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