Frau

Herzlich Willkommen in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Düsseldorf.

Zu unseren Anwendungen gehören unter anderem:
  • Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching
  • Implantologie
  • Ozontherapie
  • Parodontologie
  • Prophylaxe
  • Schnarchertherapie
  • Schienentherapie bei craniomandibuläre Dysfunktion
  • Professionelle Zahnreinigung

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihre Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Schwerpunkte

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Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnheilkunde
Implantologie
Implantologie
Prophylaxe
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Parodontologie
Parodontologie
Ozontherapie
Ozontherapie
Schnarchertherapie
Schnarchertherapie
Schienentherapie
Schienentherapie / CMD

Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching

Kein Lächeln ähnelt dem Anderen. Bei der ästhetischen Zahnheilkunde steht Ihre Individualität im Vordergrund. Unser Ziel ist, es gemeinsam mit Ihnen ein harmonisches Lächeln zu erhalten oder zu verschaffen.

Wir lassen Ihre Zähne und auch Ihr Zahnfleisch gut aussehen.
Vorhandene Zähne können mit dem sogenannten „Bleaching“ aufgehellt werden. Zumeist geschieht dies aus kosmetischen Gründen. Wir verfügen dabei über zwei unterschiedliche Methoden:

ZOOM-Bleaching
In der Praxis wird nach der Professionellen Zahnreinigung eine konzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgetragen und mit Licht aktiviert. In hartnäckigen Fällen muss dieser Prozess in der Behandlungssitzung mehrfach wiederholt werden.

Home Bleaching
Es wird für Sie eine Schiene angepasst, die mit einem Aufhellungsgel befüllt über einen Zeitraum von 2-3 Wochen täglich für eine bestimmte Zeit getragen wird.

Nur Ihre eigenen, natürlichen Zähne reagieren auf Bleaching. Füllungen und Zahnersatz reagieren nicht auf diese chemische Methoden. Die Kosten werden weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen übernommen.

Selbstverständlich ist uns auch bei der Rekonstruktion fehlender Zähnen Ihre individuelle Ästhetik sehr wichtig. Deswegen wählen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen passenden Farbton aus. Bei der Wahrung oder Wiederherstellung der Funktionalität des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich Kaumuskulatur und Kiefergelenken werden wir von einem deutschen Meisterlabor unterstützt..
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Implantologie

Wörtlich übersetzt bedeutet Implantologie die „Lehre vom Hineinpflanzen“.

In der Zahnheilkunde ist damit das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel in Form einer kleinen Titan-Schraube in den Kieferknochen gemeint. Diese künstliche Wurzel trägt nach Einheilung, also nachdem das Implantat sich fest mit dem Kieferknochen verbunden hat, den Zahnersatz für einen oder auch mehrere Zähne. Auch die Befestigung einer Vollprothese ist möglich, benötigt aber mehrere Implantate.

Wir implantieren seit mehreren Jahrzenten nur Implantate von namenhaften Herstellern.
Je nach Indikation bietet die Insertion (das Einpflanzen) eines Implantates unterschiedliche Vorteile. Fehlt ein Zahn, ist der Vorteil eines Implantates gegenüber einer Brückenkonstruktion, dass benachbarte, gesunde Zähne nicht abgeschliffen werden müssen. Weiterhin bildet sich der Kieferknochen langsamer ab, da er weiterhin belastet wird.

Ein Implantat im zahnlosen Kiefer bietet den Vorteil, dass der Zahnersatz fester ist, als es ohne Implantate der Fall wäre.

Wichtige Verhaltensregeln nach der Implantat-OP


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Ozontherapie

Bakterien sind die Hauptursache von Zahnfleisch und Mundschleimhauterkrankungen. Der atomare Sauerstoff der Umgebung wird derart verändert, dass Ozon mit der entsprechenden bakteriziden, desinfizierenden also keimabtötenden Wirkung entsteht.
Dies ist insbesondere im Rahmen der Parodontitis Therapie sinnvoll. Hierbei wird das Ozon in den Zahnfleischsaum eingebracht, wodurch schädigende Bakterien beseitigt werden und es zu einer besseren Regeneration des Gewebes kommt.
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Parodontologie

Eine vermehrte Ansammlung von Bakterien als Folge von entzündlichen Prozessen schädigt den Zahnhalteapparat. Diese sogenannte Gingivitis entwickelt sich unbehandelt zu einer Parodontitis (umgangssprachlich auch als Parodontose bezeichnet) und bedroht den Zahnhalteapparat, indem diese Haltestruktur durch die Bakterien zerstört wird.

Eine vermehrte Bakterienansammlung kann aus folgenden Gründen entstehen:

· Zahnbelag, Zahnstein
· Nikotin
· Stress
· Medikamente
· Schlechte Zahnhygiene
· Hormonelle Veränderung in der Schwangerschaft

Eine Parodontitisbehandlung hat zum Ziel, sowohl die oberflächlichen Bakterien, als auch den schwer erreichbaren Bakterienfilm in Zahnfleischtaschen und auf den Oberflächen der Zahnwurzel zu entfernen, damit Sie lange Ihre Zähne erhalten.

Bakterientestung bei Parodontitistherapie

Um die Bakterien erfolgreich bekämpfen zu können, muss man erst einmal wissen, gegen welche Arten man ankämpft. Je nach Stadium Ihrer Erkrankung entnehmen wir Speichelproben (eine Poolprobe, also an mehreren Stellen) aus der Mundhöhle und lassen diese von einem Speziallabor bestimmen. Damit erhalten wir Hinweise auf die pathogenen (krankmachenden) Bakterien. Mit gezielten individuellen Methoden entwickeln wir Ihre persönliche Behandlungsstrategie.

Zusätzlich sollte eine Ozontherapie Anwendung finden. Ozon ist eine Form von Sauerstoff mit antibakterieller Wirkung. Ozon kann aufgrund seiner gasförmigen Eigenschaft auch kleinste Zwischenräume erreichen.
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Prophylaxe

Ziel der zahnärztlichen Prophylaxe ist es, Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Bestandteil der Prophylaxe ist eine Kontrolluntersuchung, halbjährig, bei der sich anbahnende, krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Anleitung zu einer verbesserten Mundhygiene, Hinweise zur Anpassung von Ernährungsgewohnheiten sowie eine professionelle Zahnreinigung sind wichtige Elemente der Prophylaxe.

Die spezielle Kinderprophylaxe beinhaltet auf Ihr Kind abgestimmte Erläuterungen der individuellen Putztechnik sowie die Versiegelung von Kaufflächen der Backenzähne.
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Schnarchertherapie

Typische Schnarchgeräusche entstehen dadurch, dass durch Atemstörungen die Rachenmuskulatur erschlafft. Dadurch sinkt der Unterkiefer nach unten, behindert die Atmung weiter und lässt Schnarchgeräusche entstehen.

Es kommt häufig zu einer Sauerstoffunterversorgung im Schlaf. Diese verhindert, dass Sie sich nachts gut ausruhen und regenerieren können. Um diesen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, können Sie eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS-Schiene) benutzen. Diese Schiene tragen Sie im Schlaf. Dadurch wird der Unterkiefer in einer Vorschubposition gehalten, die das Schnarchen verhindert.

Der Zungenraum ist nicht beeinträchtigt und der Tragekomfort ist gut, so dass Sie sich wieder gut im Schlaf regenerieren können. Auch die Geräuschentwicklung wird dadurch verhindert. Unsere Praxis ist Teil eines Netzwerks von Zahnärzten, HNO-Ärzten, Schlafmedizinern und Lungenfachärzten sowie Zahntechnikern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir schnell und effektiv helfen.

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Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion

Ihre Zähne sind in ein komplexes System von Muskeln, Nerven und Knochen eingebunden. Dieses System ist sehr störanfällig. Stress, Veränderungen der Zahnstellung oder ein Schiefstand des Skeletts können als Störung dieses Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion) zu schmerzhaften Störungen führen.
Schwierigkeiten beim Kauen, Kopf- und/ oder Nackenschmerzen, Schmerzen im Kieferwinkel die bis ins Ohr ausstrahlen können sind mögliche Folgen. Im Extremfall sind auch ähnlichen Beschwerden wie bei einem Tinnitus möglich. Nach entsprechender Diagnosestellung wird für Sie eine Therapie erstellt. Durch eine für Sie individuell angefertigte Schiene können Ihre Symptome entsprechend behandelt werden.

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Professionelle Zahnreinigung (PZR))

Im Zuge dieser Intensivreinigung werden mit speziellen Instrumenten und Reinigungsmitteln krankmachende und/ oder kosmetisch störende Beläge von den Zahnoberflächen beseitigt. Karies und Paradontitis wird effektiv vorgebeugt und gleichzeitig sehen die Zähne sauber und gepflegt aus. Die gründliche Belagsentfernung dient nicht nur der Zahngesundheit. Im Belag vorhandene Bakterien können allgemein medizinische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenleiden, Magen-Darmerkrankungen negativ unterstützen.

Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehören:

· Gründliche Inspektion der Mundhöhle
· Intensive Reinigung der Zahnflächen, der Zahnzwischenräume und der Zunge unter Einsatz von Mikropasten
· Entfernung von Verfärbungen (resultieren aus dem Verzehr von Genuss- und Lebensmitteln sowie hartnäckige Raucherbeläge)
· Schutz und Härtung des Zahnschmelzes mittels Fluoridierung
· Anleitung für die richtige Mundhygiene zu Hause
Dauer und Häufigkeit der PZR sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Sollten Sie eine geringe Neigung zu harten und/ oder weichen Zahnbelägen haben, reicht es, eine Professionelle Zahnreinigung halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich vorzunehmen. Vorhandene Zahnfleischtaschen, ungünstige Mundhygienebedingungen, Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und/ oder unschöne Verfärbungen, machen häufigere Behandlungen nötig.

Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Einnahme bestimmter Medikamente), können die Mundgesundheit beeinträchtigen und häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erforderlich machen. Daher werden wir Ihnen ein individuelles Intervall empfehlen.

Die Kombination aus Professioneller Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen sowie einer guten häuslichen Mundhygiene gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, Zähne und Zahnfleisch dauerhaft gesund und funktionsfähig zu erhalten.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung sind trotz Anerkennung als medizinisch notwendige Maßnahme nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Einige gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten jedoch. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Zähne und der Dauer der Behandlung und belaufen sich ca. auf 70 bis 120 €.
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Leistungen

Präventivzahnmedizin
    »Professionelle Zahnreinigung (PZR)
    »Prophylaxe
Zahnerhaltung
    »Parodontologie
    »restaurative Zahnheilkunde
Implantologie
Anästhesie
    »Allgemeinanästhesie
    »Lokalanästhesie
    »Analgosedierung
    »Prämedikation
Oralchirurgische Therapien
    »Bone-spreading
    »Knochenaufbau - Guided Bone Regeneration (GBR)
    »Sinuslift
    »Wurzelspitzenresektionen
    »Geweberegeneration - Guided Tissue Regeneration (GTR)
    »Piezosurgery
    »Weisheitszahnentfernungen
    »Implantologie
Prothetik
    »festsitzende Kronen und Brücken
    »kombinierter Zahnersatz
    »Teilprothetik
    »Implantatprothetik
    »Teilkronen und Inlays
    »Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
    »Bleaching
    »Veneers
Schnarchertherapie
Sonderleistungen
    »Ernährungsberatung
    »Recall
    »Mundschutz für Sportler
    »Schnarcherschienen
Praxisausstattung
    »Airflow-Geräte
    »eigenes Praxislabor
    »behindertengerechte Einrichtung
    »angebundenes Dental-Labor im Haus
    »intraorale Kamera
Funktionstherapie / CMD
    »Funktionsanalyse
    »Kiefergelenkbehandlung
    »Gnathologie
    »Kaufunktionsstörungen
Weitere Schwerpunkte
    »Alterszahnheilkunde (Gerontostomatologie)
    »Präprothetische Chirurgie
    »Angst-/Phobiepatienten
    »Schienenbehandlung
Fremdsprachen
    »englisch
Interdiszipl. Zusammenarbeit
    »Anästhesisten
    »Schlafzentren

Aktuelles

Zahndurchbruchstörungen
Zahndurchbruchstörungen

Zahndurchbruchstörungen, auch als Dentitionsstörungen bekannt, sind Probleme, die auftreten, wenn die Zähne nicht wie erwartet durch das Zahnfleisch brechen. Diese Störungen können sowohl Milchzähne als auch bleibende Zähne betreffen und führen oft zu erheblichen zahnmedizinischen und ästhetischen Problemen. Die Behandlung von Zahndurchbruchstörungen erfordert häufig die Expertise eines Kieferorthopäden, der verschiedene Methoden einsetzen kann, um den korrekten Durchbruch der Zähne zu fördern und mögliche Komplikationen zu vermeiden. Arten von Zahndurchbruchstörungen

Es gibt verschiedene Arten von Zahndurchbruchstörungen, die je nach Ursache und Erscheinungsbild klassifiziert werden können. Zu den häufigsten gehören:

1. Retention: Dies ist eine der häufigsten Durchbruchsstörungen, bei der ein Zahn vollständig im Kieferknochen verbleibt und nicht durch das Zahnfleisch bricht. Am häufigsten betrifft dies die Weisheitszähne, aber auch Eckzähne und Prämolaren können betroffen sein.

2. Impaktierung: Bei dieser Art von Störung wird der Zahn am Durchbruch gehindert, meist durch einen anderen Zahn oder durch dichten Kieferknochen. Dies führt dazu, dass der Zahn schräg oder gar nicht durchbricht.

3. Ektopie: Hierbei bricht der Zahn an einer falschen Position im Kiefer durch, oft weit entfernt von seinem normalen Durchbruchsort. Dies kann zu erheblichen ästhetischen und funktionalen Problemen führen.

4. Frühzeitiger Durchbruch: In einigen Fällen brechen Zähne vor der normalen Zeit durch. Dies kann zu Platzproblemen führen, insbesondere wenn die benachbarten Zähne noch nicht bereit sind, ihren Platz zu verlassen.

5. Verzögerter Durchbruch: Der Zahndurchbruch erfolgt später als erwartet. Dies kann verschiedene Ursachen haben, einschließlich genetischer Faktoren oder Platzmangel im Kiefer.


Ursachen von Zahndurchbruchstörungen

Die Ursachen für Zahndurchbruchstörungen sind vielfältig und können genetische, anatomische und umweltbedingte Faktoren umfassen. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

1. Genetische Veranlagung: Viele Zahndurchbruchstörungen sind erblich bedingt. Wenn ein Elternteil Probleme mit dem Zahndurchbruch hatte, besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass das Kind ähnliche Probleme entwickelt.

2. Platzmangel im Kiefer: Ein häufiges Problem ist der Platzmangel im Kiefer, der durch zu große Zähne oder einen zu kleinen Kiefer verursacht wird. Dies führt dazu, dass die Zähne nicht genügend Platz haben, um korrekt durchzubrechen.

3. Anatomische Hindernisse: Tumoren, Zysten oder überzählige Zähne können den Durchbruch eines Zahnes blockieren und zu Retention oder Impaktierung führen.

4. Verzögerte Resorption der Milchzahnwurzel: Wenn die Wurzel eines Milchzahns nicht rechtzeitig resorbiert wird, kann der darunter liegende bleibende Zahn nicht durchbrechen und bleibt im Kiefer zurück.

5. Traumata: Verletzungen im Mund- oder Kieferbereich können den Durchbruch der Zähne verzögern oder verhindern.

6. Hormonelle Störungen: Einige hormonelle Ungleichgewichte können den normalen Durchbruch der Zähne stören.


Lösungen beim Kieferorthopäden

Der Kieferorthopäde spielt eine entscheidende Rolle bei der Diagnose und Behandlung von Zahndurchbruchstörungen. Je nach Art und Schwere der Störung stehen verschiedene Behandlungsmethoden zur Verfügung:

1. Chirurgische Freilegung: Wenn ein Zahn impaktiert ist oder nicht von selbst durchbrechen kann, kann der Kieferorthopäde in Zusammenarbeit mit einem Oralchirurgen den Zahn chirurgisch freilegen. Dabei wird das Zahnfleisch über dem Zahn entfernt, um den Durchbruch zu erleichtern.

2. Platzschaffung im Kiefer: Wenn Platzmangel die Ursache für die Zahndurchbruchstörung ist, kann der Kieferorthopäde verschiedene Apparaturen verwenden, um mehr Platz im Kiefer zu schaffen. Dies kann durch den Einsatz von Dehnplatten, aktiven Platten oder anderen kieferorthopädischen Geräten geschehen, die den Kiefer weiten oder die Position der Zähne verändern.

3. Zugmechanismen: Bei impaktierten Zähnen kann der Kieferorthopäde Zugmechanismen einsetzen, um den Zahn in die richtige Position zu bringen. Dies geschieht oft durch das Anbringen von Brackets oder anderen kieferorthopädischen Geräten, die den Zahn sanft in die richtige Position ziehen.

4. Überwachung und Frühbehandlung: In einigen Fällen ist eine intensive Überwachung des Kindes während des Zahnwechsels notwendig. Der Kieferorthopäde kann regelmäßige Röntgenaufnahmen anfertigen, um die Entwicklung der Zähne zu überwachen und frühzeitig einzugreifen, wenn Probleme auftreten.

5. Extraktion überzähliger Zähne: Wenn überzählige Zähne den Durchbruch der regulären Zähne behindern, kann eine Extraktion notwendig sein. Dies schafft Platz und ermöglicht den korrekten Durchbruch der verbleibenden Zähne.


Fazit

Zahndurchbruchstörungen können erhebliche Auswirkungen auf die Zahn- und Kiefergesundheit haben, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Die Ursachen für diese Störungen sind vielfältig, doch mit der richtigen kieferorthopädischen Behandlung können die meisten Probleme effektiv gelöst werden. Der frühzeitige Besuch beim Kieferorthopäden und eine enge Zusammenarbeit zwischen Patient, Eltern und Kieferorthopäden sind entscheidend, um den optimalen Zahndurchbruch zu fördern und langfristige Komplikationen zu vermeiden. Durch gezielte Maßnahmen können die Zähne in die richtige Position gebracht werden, was nicht nur zu einer besseren Funktionalität, sondern auch zu einem ansprechenden Lächeln führt.

Fachkräftemangel wirkt sich auf Praxisalltag aus
Umfrage belegt kritische Personalsituation in Zahnarztpraxen

Auch Zahnarztpraxen in Deutschland leiden wie andere Branchen unter dem Fachkräftemangel. Die bereits schwierige Lage der Praxen infolge der aktuellen politischen Rahmenbedingungen wird sich ohne geeignete Maßnahmen in Zukunft noch verschärfen. Dies sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen bundesweiten Umfrage zur Personalsituation in den Zahnarztpraxen, die vom Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung (Zi) im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) durchgeführt wurde.

Lediglich rund ein Drittel der teilgenommenen Praxen bewertet die eigene Personalsituation aktuell noch als gut oder sehr gut. Dagegen beurteilen 40 Prozent ihre Personalsituation als schlecht oder sehr schlecht. Fehlendes Fachpersonal führt schon jetzt zu konkreten Einschränkungen im Praxisalltag: Rund 43 Prozent der teilgenommenen Praxen mussten bereits das Behandlungsangebot reduzieren, was fatale Folgen für die Patientenversorgung hat.

Hierzu erklärt Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Unsere Mitarbeitenden sind das Herz unserer Praxen. Ihre Arbeit ist eine entscheidende Grundlage für die Funktionsfähigkeit der Praxen und damit für eine flächendeckende, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung.“ Laut Umfrage erwarten fast alle Praxen künftig eine Beeinträchtigung ihres Praxiserfolgs aufgrund des Fachkräftemangels. „Das ist ein deutliches Alarmsignal an die gesundheitspolitisch Verantwortlichen in unserem Land endlich zu erkennen, dass bewährte Versorgungsstrukturen auf dem Spiel stehen“, mahnt Hendges und fordert von der Politik gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die inhabergeführten Praxen.

Großer Mangel an ZFA, ZMF und ZMV Händeringend gesucht sind nach Aussagen der Praxen vor allem Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Zahnmedizinische Fachassistenz (ZMF) und Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV). Aber auch bei Zahntechnikerinnen bzw. Zahntechnikern und sonstigem Personal wird die Personalsuche als schwierig eingeschätzt. Auf eine offene Stelle gibt es im Durchschnitt lediglich 3,5 Bewerbungen, von denen der Großteil (knapp 2,6) nicht dem Anforderungsprofil entspricht. Gründe dafür sind vor allem mangelnde theoretische wie praktische Fachkenntnisse, teilweise aber auch fehlende Sprachkenntnisse und andere nicht-fachliche Aspekte. Dies führt dazu, dass die Personalsuche unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nimmt – durchschnittlich etwa sechs Monate, bis die Stelle besetzt werden konnte. Jedoch konnten 54 Prozent der Praxen, die in den vergangenen zwei Jahren nicht-zahnärztliches Personal gesucht haben, nicht einmal jede Stelle besetzen. Mittlerweile geht sogar nur noch rund ein Viertel der Praxen davon aus, in den kommenden zwei Jahren keine Schwierigkeiten zu haben, geeignetes nicht-zahnärztliches Personal zu finden.

Überbordende Bürokratie verschärft Fachkräftemangel zusätzlich Durch eine erhebliche Zunahme regulatorischer Vorgaben wird der Alltag in den Zahnarztpraxen in großem Maße von Bürokratielasten und Verwaltungsaufgaben beeinträchtigt. Nicht nur die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte sind hiervon betroffen: Auch ihre Praxisteams fühlen sich erheblich belastet, weil der bürokratische Aufwand für sie immer größer wird. Große Teile wertvoller Zeit, die eigentlich der Versorgung der Patientinnen und Patienten zugutekommen sollte, werden durch diese Aufgaben gebunden. „Es muss dringend verhindert werden, dass unsere Fachkräfte aufgrund hoher Arbeitsbelastungen infolge einer überbordenden Bürokratie die Freude an ihrem Beruf verlieren und in andere Berufe abwandern. Hier ist die Politik in der Pflicht, jetzt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Bürokratie auf das Nötigste zu reduzieren. Den Praxen muss wieder mehr Zeit für ihre Arbeit mit den Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen anstatt Bürokratie und Verwaltungsarbeit bewältigen zu müssen“, betont Hendges und appelliert an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, endlich wieder die Versorgungsrealität in den Blick zu nehmen anstatt bewährte Strukturen zu zerstören.

Hintergrund zur Umfrage Aufgrund der Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, die den Beruf der ZFA bereits im Mai 2023 als Beruf mit erkennbarem Personalmangel auswies, wurde in der Erhebung 2023 zum Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) der Fachkräftemangel in Zahnarztpraxen mit einem Sonderfragebogen abgefragt – mit hoher Resonanz: 1.900 Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die zusätzlichen Fragen zur Personalsituation beantwortet.

Das ZäPP wird vom Zi im Auftrag der KZBV durchgeführt. Ziel ist, eine wissenschaftlich fundierte und repräsentative Datengrundlage zu schaffen, welche die Versorgungs-, Einnahmen- und Kostenstrukturen der Vertragszahnarztpraxen in Deutschland darstellt. Die Erhebung erfolgt in Form eines Panels, bei dem möglichst gleichbleibende Teilnehmende über mehrere Jahre hinweg Auskunft geben.

Zahnimplantate versus Zahnbrücken
Was empfiehlt der Zahnarzt?

Zahngesundheit und Ästhetik spielen eine wichtige Rolle bei Entscheidungen, wie ein ausgefallener oder entnommener Zahn ersetzt werden soll. Was empfehlen Zahnärzte ihren Patienten?

Warum Zahnärzte in der Regel Zahnimplantate anderen Alternativen vorziehen.

In der modernen Zahnmedizin stehen Patienten, die einen oder mehrere Zähne verloren haben, vor einer wichtigen Entscheidung: Zahnimplantat, Zahnbrücke oder andere Alternativen? Zahnimplantate und Zahnbrücken bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, und die Wahl der richtigen Behandlung kann einen großen Einfluss auf die Mundgesundheit, Lebensqualität und langfristige Zufriedenheit haben.

Was sind Zahnimplantate? Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingesetzt werden, um einen oder mehrere fehlende Zähne zu ersetzen. Sie bestehen meist aus Titan oder anderen biokompatiblen Materialien, die vom Körper gut angenommen werden.

Wie funktionieren Zahnimplantate? Das Einsetzen eines Zahnimplantats erfolgt in mehreren Schritten: Planung und Diagnostik, chirurgisches Einsetzen des Implantats, Einheilungsphase und Anbringen der Krone. Dieser Prozess kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, da das Implantat fest in den Kieferknochen integriert werden muss.

Welche Aufgabe haben Zahnimplantate? Zahnimplantate stellen die volle Kaufunktion wieder her und ermöglichen es den Patienten, ohne Einschränkungen zu essen und zu sprechen. Dieser Zahnersatz bietet eine natürliche Ästhetik, die sich harmonisch in das bestehende Gebiss einfügt und das Erscheinungsbild des Lächelns erheblich verbessert. Implantate helfen, den Kieferknochen zu erhalten und den Knochenabbau zu verhindern, der häufig bei Zahnverlust auftritt. Dies trägt zur langfristigen Stabilität und Form des Gesichts bei.

Warum sind Zahnimplantate eine langfristigere und dadurch auch kosteneffiziente Lösung? Obwohl Implantate zunächst teurer sein können, amortisieren sich die Kosten durch ihre Langlebigkeit und die geringere Notwendigkeit für zukünftige zahnärztliche Eingriffe. Sie erfordern weniger Wartung und Reparaturen im Vergleich zu Brücken, was langfristig zu niedrigeren Gesamtkosten führt.

Ein Zahnimplantat kann bei guter Pflege ein Leben lang halten. Implantate schonen die benachbarten Zähne, da sie unabhängig im Kiefer verankert werden und kein Beschleifen der Nachbarzähne erfordern.

Welche gesundheitlichen Vorteile hat ein Zahnimplantat im Vergleich zu einer Zahnbrücke ? Implantate stimulieren den Kieferknochen und verhindern den Knochenabbau, der oft nach Zahnverlust auftritt. Durch den Erhalt des Kieferknochens tragen Implantate zur Erhaltung der natürlichen Gesichtskontur bei, und verhindern das Einsinken des Gesichts. Implantate bieten zudem eine bessere Kau- und Sprachfunktion, da sie fest im Kiefer verankert sind und nicht verrutschen können.

Welche Nachteile sind oftmals mit einer Zahnbrücke verbunden? Das notwendige Beschleifen der benachbarten Zähne zur Anbringung der Brücke führt zu einem Verlust von gesunder Zahnsubstanz. Da dieser Zahnersatz an den natürlichen Zähnen befestigt sind, besteht ein höheres Risiko für Zahnkaries und Zahnfleischerkrankungen an den Ankerzähnen.

Empfehlung für Patienten Die Wahl zwischen einem Zahnimplantat und einer Brücke sollte individuell getroffen werden, basierend auf den spezifischen Bedürfnissen und Gesundheitszustand des Patienten. Eine gründliche Beratung mit einem Zahnarzt ist beim Zahnersatz entscheidend, um die beste Entscheidung zu treffen.

3D ohne VR-Brille
Digitaler Raum zum Anschauen und Besprechen

proDente öffnet im Oktober einen interaktiven VR-Raum im Netz. Besucher können die digitale Ausstellung über Ihre Browser ausschließlich an einem PC besuchen. Eine VR-Brille für die 3D-Eindrücke wird nicht benötigt. Die umfangreichen Informationen behandeln die Zahnpflege während der Schwangerschaft.

Das Angebot richtet sich primär an werdende Mütter, steht aber allen Interessierten offen. Gleichzeitig anwesende Besucher können sich auch untereinander austauschen. Denkbar sind auch geführte Besucher mit einem Moderator. Der Raum basiert auf der Social-VR Plattform "tuijo" der Comkom GmbH.

Besucher:innen erleben einen digitalen Raum, der wie eine Ausstellung aufgebaut ist. Die User sehen Illustrationen, Filme und Exponate in 3D. So zum Beispiel ein begehbares Gebiss. Der Zugang zu diesem virtuellen Ausstellungsraum ist für vier Wochen frei zugänglich. Es wird kein Abonnement abgeschlossen.

Wie der Zugang ermöglicht wird Unter https://zaehne.tuijo.net können sich Interessierte ab sofort für einen Monat lang über die früheste mögliche Mund- und Zahnpflege für Schwangere und Babys informieren. Die Aktion führt das Motto des diesjährigen Tags der Zahngesundheit fort. Das Motto des Aktionstags 2024: „Gesund beginnt im Mund - von Anfang an“.

14.10.2024 DGA | Quelle: Initiative proDente e.V.

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      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Lindemannstraße 34–42
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Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) (m/w/d) gesucht!


Unsere Zahnarztpraxis im Süden von Düsseldorf bietet unseren Patienten eine umfassende und professionelle zahnmedizinische Versorgung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine engagierte und erfahrene Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) in Vollzeit.

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