Anlässlich der heutigen Anhörung zum Entwurf eines Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Wir unterstützen das mit dem GDAG verfolgte Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen allerdings zu einem spürbaren Mehrwert für die Patientinnen und Patienten sowie die Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte führen. Das mit dem GDAG geplante Abrechnungsverbot gefährdet jedoch die Existenz der Praxen und damit die Gesundheitsversorgung. Denn die Hersteller von Praxissoftware sollen künftig ein neues Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Fällt das Produkt ihres Software-Herstellers durch, dürfen Zahnarztpraxen dieses nicht mehr nutzen; andernfalls laufen sie Gefahr, die von ihnen erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen zu dürfen. Die Praxen selbst haben dabei keinen Einfluss auf die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen durch die Software-Hersteller und infolge der vorgegebenen Frist nicht ausreichend Zeit, um gegebenenfalls den sehr aufwändigen Prozess eines Softwarewechsels anzustoßen.
Darüber hinaus schafft die im GDAG geplante Weiterentwicklung der digitalen Terminvergabe, die eine Normierung der Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen durch die KZBV vorsieht, einen erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. Die geplante Regelung lässt viele Punkte offen, etwa die Folgen für die freie Zahnarztwahl sowie Fragen des Datenschutzes und der Finanzierung. Sie bietet keinen erkennbaren Mehrwert für die Versorgung, sondern schafft nur zusätzliche Bürokratie für die Vertragszahnärzteschaft. Erst recht ist die Idee, Krankenkassen die Terminvermittlung zu überlassen, strikt abzulehnen. Der Aufbau von Parallel- und Doppelstrukturen ist weder wirtschaftlich, noch geeignet, begrenzte Behandlungskapazitäten besser auszuschöpfen. Die Terminvergabe ist grundlegende Aufgabe der Zahnarztpraxen.“
Haben Menschen mit Diabetes zugleich auch eine Parodontitis, also eine Entzündung der zahntragenden Gewebe, kann die Behandlung der Parodontitis die Blutzuckerwerte verbessern. Das zeigen Studiendaten von über 3.200 Patientinnen und Patienten. Regelmäßige Vorsorgen in der Zahnarztpraxis sind für Menschen mit Diabetes daher besonders wichtig. Denn die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann eine Parodontitis frühzeitig erkennen und behandeln.
„Diabetikerinnen und Diabetiker können bis zu dreimal so häufig an einer Parodontitis erkranken wie Menschen ohne Diabetes“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. anlässlich des Weltdiabetestags am 14. November. „Unbehandelt kann die Parodontitis dazu führen, dass sich die betroffenen Zähne lockern und schließlich ausfallen.“
Parodontitis erschwert Blutzuckereinstellung
Das frühzeitige Erkennen und Behandeln einer Parodontitis hält nicht nur Zähne und Zahnfleisch gesund, sondern verbessert auch die Blutzuckerwerte bei Menschen mit Diabetes. So senkt eine parodontale Therapie (Stufe 2) den HbA1c-Wert. Dieser Wert zeigt die Glukose-Konzentration im Blut der letzten drei Monate an. Eine Normalisierung des Blutzuckerspiegels ist bei Diabetes bekanntlich wichtig. Denn die hohen Blutzuckerwerte lassen das Risiko für typische Folgeerkrankungen des Diabetes wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigen. Auch das Zahnfleisch ist anfälliger. Es kann sich durch einen hohen Blutzucker leicht entzünden. Geht die Zahnfleischentzündung (Gingivitis) über längere Zeit auch auf das zahnumgebende Gewebe - den sogenannten Zahnhalteapparat - über, entsteht eine Parodontitis. Unbehandelt kann sie die Insulinresistenz bei Typ-2-Diabetes fördern und so die Einstellung des Blutzuckers erschweren.
So beugen Diabetiker Zahnfleischentzündungen vor
Eine Parodontitis entsteht immer aus einer Entzündung des Zahnfleischs. Grundsätzlich gilt: Je weniger Zahnbelag anhaftet, desto niedriger ist das Risiko für eine Zahnfleischentzündung. Mit diesen Tipps vorbeugen:
Die hochwertige flächendeckende Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor einer Bewährungsprobe: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker arbeiten am Limit ihrer Kapazitäten und werden dabei zunehmend durch strikte Regulierung, Bürokratie und Kostendruck im Gesundheitssystem belastet. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten. Eine gemeinsame Kampagne der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und der zentralen Gesundheitsorganisationen, die heute unter dem Hashtag #GuteVersorgungVorOrt startet, soll den Wert der ambulanten Versorgung verdeutlichen.
„Mit dieser Initiative wollen wir den Ernst der Lage bekräftigen und das Bewusstsein in der Bevölkerung für die aktuelle Situation schärfen“, sagt Matthias Schellenberg, Vorstandsvorsitzender der apoBank. „Es sollte für uns als Gesellschaft eine Grundsatzfrage sein, welche Gesundheitsversorgung wir uns für die Zukunft wünschen. Auf dem Spiel steht ein einzigartiges System geprägt von (zahn-)medizinischer Autonomie, freier (Zahn-)Arztwahl für die Patienten und Fachexpertise in Apotheken vor Ort – ein System von hoher Qualität, mit kurzen Wegen und geschützt vor unqualifiziertem Wettbewerb.“
Die Heilberuflerinnen und Heilberufler signalisieren schon seit Langem, dass überbordende Bürokratie und wirtschaftliche Zwänge ihren Arbeitsalltag immer mehr erschweren. „Wir brauchen einen Masterplan für die Gesundheit, der nicht über die Köpfe der Heilberufler hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen entwickelt wird“, sagt Schellenberg. „Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind das Rückgrat der Patientenversorgung und es ist an der Zeit, ihnen den Rücken zu stärken. Es geht um die Zukunft der Praxis und Apotheke um die Ecke – und damit um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.“
Der aktuelle gesundheitspolitische Kurs stößt auf große Kritik seitens der führenden Organisationen der Heilberufe. Sie warnen vor einer drohenden Versorgungslücke und machen auf den dringenden Handlungsbedarf der Politik aufmerksam.
Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV):
„Ohne die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung in Deutschland nicht möglich. Eigentlich hat sich die Politik richtigerweise für eine Stärkung der ambulanten Versorgung ausgesprochen. Doch die Realität sieht anders aus. Keines der derzeit aktuellen Gesetzesvorhaben schafft mehr Arztzeit, geschweige denn mehr Ärztinnen und Ärzte. Im Gegenteil: Sie machen Praxen als Arbeitsplätze noch unattraktiver, sowohl für gründende oder übernehmende Kolleginnen und Kollegen als auch für das Personal.“
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV):
„Es sind gerade die selbstständig und freiberuflich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in Deutschland eine Versorgung sicherstellen, die so gut ist wie in keinem anderen europäischen Land und die auf einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung beruht. Diese qualitativ hochwertige und vor allem flächendeckende zahnärztliche Versorgung, wie sie unsere Patientinnen und Patienten gewohnt sind, ist aber unter den aktuellen politischen Rahmenbedingungen alles andere als zukunftssicher. Denn mit einer Politik, die sich zunehmend an staatlichen Strukturen statt an einer funktionierenden Selbstverwaltung orientiert, wird es nicht gelingen, diese aufrechtzuerhalten und den erfolgreichen Weg einer präventionsorientierten Zahnmedizin weiterzugehen. Im Sinne einer bewährten und patientenorientierten Versorgung muss die Politik daher endlich wieder den Fokus auf die inhabergeführten Praxen richten und für sie gute und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen.“
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
„Die aktuellen politischen Reformen könnten die bewährte Versorgung vor Ort stark verändern. Die kleinen, wohnortnahen Praxen sind doch das Herzstück der Gesundheitsversorgung. Sie bieten flexible, patientennahe Lösungen und reagieren schnell auf lokale Bedürfnisse. Wir müssen die Haus-/Zahnarztpraxis als Kern der künftigen Versorgung stärken – besonders in kleineren Städten und ländlichen Gebieten. Und sie von Bürokratie entlasten. Diese Praxen sind die tragenden Säulen einer modernen Zukunft. Gerade im Lokalen sind sie unverzichtbar, um die Qualität und Erreichbarkeit der Versorgung langfristig zu sichern. Staatsnahe Versorgungsstrukturen wie in Großbritannien sehen wir äußerst kritisch.“
Gabriele Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA):
„Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit den ärztlichen Berufsorganisationen und der apoBank dieses deutliche Signal zum Erhalt der freien Heilberufe aussenden. Unsere Patientinnen und Patienten brauchen starke und leistungsfähige Apotheken und Praxen sowie einen dauerhaften, niedrigschwelligen Zugang zur heilberuflichen Beratung! Doch leider sinkt die Anzahl der Apotheken seit Längerem rapide, weil sie seit elf Jahren von allen Kostenentwicklungen abgekoppelt sind. Und die aktuelle Idee des Bundesgesundheitsministeriums, nach der Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker möglich sein sollen, wird die Versorgung noch weiter ausdünnen. Denn so kann es keine sichere Arzneimittelversorgung geben und es kommt zu zahlreichen Leistungskürzungen und Qualitätseinbußen für unsere Patientinnen und Patienten. Deswegen ist die gemeinsame Kampagne so wichtig: Sie zeigt, wie groß die Bedeutung der Heilberuflerinnen und Heilberufler für die Bevölkerung ist.“
Warum regelmäßige Zahnarztbesuche der Schlüssel zu gesunden Zähnen sind, und wie Prävention das Risiko für ernsthafte Zahnerkrankungen minimiert, sowie der beste Weg zu einem strahlenden Lächeln ist.
Zweimal im Jahr zum Zahnarzt schützt nicht nur vor Karies und Parodontitis.
Wer bis ins hohe Alter gesunde Zähne haben möchte, sollte schon in der Jugend, besser noch von Erwachsenen begleitet in der Kindheit mit der Prävention beginnen. Prophylaxe ist eine vorbeugende Maßnahme, die sozialversicherte Menschen aller Altersgruppen nutzen können und die regelmäßig wahrgenommen werden kann und sollte.
Warum sollte jeder zweimal im Jahr zum Zahnarzt gehen?
Erfahrene Zahnärzte sind ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen der Überzeugung, dass regelmäßige Zahnarztbesuche nicht nur einmal, sondern besser zweimal jährlich erfolgen sollten. Durch Prophylaxe und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen kann man sich am besten vor Karies, Parodontitis sowie weiteren Zahn- und Folgeerkrankungen schützen.
Warum ist diese Prävention viel mehr als nur die Früherkennung von Karies oder Parodontitis?
Zahngesundheit ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern des gesamten Wohlbefindens und der körperlichen Gesundheit. Je früher Zahnprobleme und Zahnfleischentzündungen erkannt und diagnostiziert werden, umso besser und für den Patienten sowie den Versicherer kostengünstiger können sie behandelt und Folgeerkrankungen ausgeschlossen werden.
Welche Erkrankungen der Zähne und des Mundraums können so verhindert werden?
Selbst sorgfältige Mund- und Zahnhygiene ersetzt den Gang zum Zahnarzt nicht, denn Plaque und Zahnstein, welche die Bildung von Bakterien und Entzündungen auslösen und zu schwerwiegenden Erkrankungen im Körper führen können, werden nur durch regelmäßige, professionelle Prophylaxe und einer Zahnreinigung von einer Fachkraft rückstandslos beseitigt.
Regelmäßige Zahnarztbesuche und Kontrollen sind der einzige Weg, Parodontitis und Gingivitis im besten Fall zu verhindern oder frühzeitig zu behandeln und einzudämmen. Prävention ist weit mehr als Früherkennung. Sie dient dem allgemeinen Gesundheitszustand, denn ein erfahrener Zahnarzt kann auch kleine Anzeichen für Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, Schwächungen des Immunsystems, Krankheiten wie Diabetes und sogar Krebserkrankungen erkennen, die im Mundraum oder an den Zähnen Spuren hinterlassen.
Werden zwei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr von der Krankenkasse bezahlt?
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren grundsätzlich zweimal im Jahr einen Zahnarztbesuch zur Prophylaxe. Regelmäßige Zahnarztbesuch sind für Prothesenträger und Menschen mit Zahnersatz ebenso erforderlich wie für Personen, die über weitgehend intakte Zähne oder Zähne mit Füllungen verfügen. Die Krankenkassen honorieren regelmäßige Zahnarztbesuche, aber nicht der Bonus allein sollte ein Anreiz sein.
Auch freiwillige und sinnvolle Ergänzungsmaßnahmen für die Zahngesundheit wie eine regelmäßige Zahnreinigung werden von vielen Krankenkassen unterstützt. Das "Bonusheft für die Zahngesundheit" sollte bei jeder Maßnahme der Prävention beim Zahnarzt nicht vergessen werden. Falls das doch einmal geschieht, ist in der Praxis jede Maßnahme dokumentiert und kann gegebenenfalls nachgetragen werden. Immer mehr setzt sich auch das digitale Bonusheft durch. Deshalb sollte Rücksprache mit dem Zahnarzt des Vertrauens gehalten werden.