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Herzlich Willkommen in der zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis in Düsseldorf.

Zu unseren Anwendungen gehören unter anderem:
  • Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching
  • Implantologie
  • Ozontherapie
  • Parodontologie
  • Prophylaxe
  • Schnarchertherapie
  • Schienentherapie bei craniomandibuläre Dysfunktion
  • Professionelle Zahnreinigung

Sollten Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren wollen, können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an uns wenden.

Ihre Gemeinschaftspraxis Dr. Etzold und Dr. Allmendinger

Schwerpunkte

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Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnheilkunde
Implantologie
Implantologie
Prophylaxe
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Parodontologie
Parodontologie
Ozontherapie
Ozontherapie
Schnarchertherapie
Schnarchertherapie
Schienentherapie
Schienentherapie / CMD

Ästhetische Zahnheilkunde / Bleaching

Kein Lächeln ähnelt dem Anderen. Bei der ästhetischen Zahnheilkunde steht Ihre Individualität im Vordergrund. Unser Ziel ist, es gemeinsam mit Ihnen ein harmonisches Lächeln zu erhalten oder zu verschaffen.

Wir lassen Ihre Zähne und auch Ihr Zahnfleisch gut aussehen.
Vorhandene Zähne können mit dem sogenannten „Bleaching“ aufgehellt werden. Zumeist geschieht dies aus kosmetischen Gründen. Wir verfügen dabei über zwei unterschiedliche Methoden:

ZOOM-Bleaching
In der Praxis wird nach der Professionellen Zahnreinigung eine konzentriertes Bleichgel auf die Zähne aufgetragen und mit Licht aktiviert. In hartnäckigen Fällen muss dieser Prozess in der Behandlungssitzung mehrfach wiederholt werden.

Home Bleaching
Es wird für Sie eine Schiene angepasst, die mit einem Aufhellungsgel befüllt über einen Zeitraum von 2-3 Wochen täglich für eine bestimmte Zeit getragen wird.

Nur Ihre eigenen, natürlichen Zähne reagieren auf Bleaching. Füllungen und Zahnersatz reagieren nicht auf diese chemische Methoden. Die Kosten werden weder von gesetzlichen noch von privaten Kassen übernommen.

Selbstverständlich ist uns auch bei der Rekonstruktion fehlender Zähnen Ihre individuelle Ästhetik sehr wichtig. Deswegen wählen wir mit Ihnen zusammen Ihren individuellen passenden Farbton aus. Bei der Wahrung oder Wiederherstellung der Funktionalität des gesamten Zahnhalteapparates einschließlich Kaumuskulatur und Kiefergelenken werden wir von einem deutschen Meisterlabor unterstützt..
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Implantologie

Wörtlich übersetzt bedeutet Implantologie die „Lehre vom Hineinpflanzen“.

In der Zahnheilkunde ist damit das Einsetzen einer künstlichen Zahnwurzel in Form einer kleinen Titan-Schraube in den Kieferknochen gemeint. Diese künstliche Wurzel trägt nach Einheilung, also nachdem das Implantat sich fest mit dem Kieferknochen verbunden hat, den Zahnersatz für einen oder auch mehrere Zähne. Auch die Befestigung einer Vollprothese ist möglich, benötigt aber mehrere Implantate.

Wir implantieren seit mehreren Jahrzenten nur Implantate von namenhaften Herstellern.
Je nach Indikation bietet die Insertion (das Einpflanzen) eines Implantates unterschiedliche Vorteile. Fehlt ein Zahn, ist der Vorteil eines Implantates gegenüber einer Brückenkonstruktion, dass benachbarte, gesunde Zähne nicht abgeschliffen werden müssen. Weiterhin bildet sich der Kieferknochen langsamer ab, da er weiterhin belastet wird.

Ein Implantat im zahnlosen Kiefer bietet den Vorteil, dass der Zahnersatz fester ist, als es ohne Implantate der Fall wäre.

Wichtige Verhaltensregeln nach der Implantat-OP


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Ozontherapie

Bakterien sind die Hauptursache von Zahnfleisch und Mundschleimhauterkrankungen. Der atomare Sauerstoff der Umgebung wird derart verändert, dass Ozon mit der entsprechenden bakteriziden, desinfizierenden also keimabtötenden Wirkung entsteht.
Dies ist insbesondere im Rahmen der Parodontitis Therapie sinnvoll. Hierbei wird das Ozon in den Zahnfleischsaum eingebracht, wodurch schädigende Bakterien beseitigt werden und es zu einer besseren Regeneration des Gewebes kommt.
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Parodontologie

Eine vermehrte Ansammlung von Bakterien als Folge von entzündlichen Prozessen schädigt den Zahnhalteapparat. Diese sogenannte Gingivitis entwickelt sich unbehandelt zu einer Parodontitis (umgangssprachlich auch als Parodontose bezeichnet) und bedroht den Zahnhalteapparat, indem diese Haltestruktur durch die Bakterien zerstört wird.

Eine vermehrte Bakterienansammlung kann aus folgenden Gründen entstehen:

· Zahnbelag, Zahnstein
· Nikotin
· Stress
· Medikamente
· Schlechte Zahnhygiene
· Hormonelle Veränderung in der Schwangerschaft

Eine Parodontitisbehandlung hat zum Ziel, sowohl die oberflächlichen Bakterien, als auch den schwer erreichbaren Bakterienfilm in Zahnfleischtaschen und auf den Oberflächen der Zahnwurzel zu entfernen, damit Sie lange Ihre Zähne erhalten.

Bakterientestung bei Parodontitistherapie

Um die Bakterien erfolgreich bekämpfen zu können, muss man erst einmal wissen, gegen welche Arten man ankämpft. Je nach Stadium Ihrer Erkrankung entnehmen wir Speichelproben (eine Poolprobe, also an mehreren Stellen) aus der Mundhöhle und lassen diese von einem Speziallabor bestimmen. Damit erhalten wir Hinweise auf die pathogenen (krankmachenden) Bakterien. Mit gezielten individuellen Methoden entwickeln wir Ihre persönliche Behandlungsstrategie.

Zusätzlich sollte eine Ozontherapie Anwendung finden. Ozon ist eine Form von Sauerstoff mit antibakterieller Wirkung. Ozon kann aufgrund seiner gasförmigen Eigenschaft auch kleinste Zwischenräume erreichen.
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Prophylaxe

Ziel der zahnärztlichen Prophylaxe ist es, Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern.

Bestandteil der Prophylaxe ist eine Kontrolluntersuchung, halbjährig, bei der sich anbahnende, krankhafte Veränderungen frühzeitig erkannt werden.
Anleitung zu einer verbesserten Mundhygiene, Hinweise zur Anpassung von Ernährungsgewohnheiten sowie eine professionelle Zahnreinigung sind wichtige Elemente der Prophylaxe.

Die spezielle Kinderprophylaxe beinhaltet auf Ihr Kind abgestimmte Erläuterungen der individuellen Putztechnik sowie die Versiegelung von Kaufflächen der Backenzähne.
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Schnarchertherapie

Typische Schnarchgeräusche entstehen dadurch, dass durch Atemstörungen die Rachenmuskulatur erschlafft. Dadurch sinkt der Unterkiefer nach unten, behindert die Atmung weiter und lässt Schnarchgeräusche entstehen.

Es kommt häufig zu einer Sauerstoffunterversorgung im Schlaf. Diese verhindert, dass Sie sich nachts gut ausruhen und regenerieren können. Um diesen Beeinträchtigungen entgegen zu wirken, können Sie eine sogenannte Unterkieferprotrusionsschiene (UPS-Schiene) benutzen. Diese Schiene tragen Sie im Schlaf. Dadurch wird der Unterkiefer in einer Vorschubposition gehalten, die das Schnarchen verhindert.

Der Zungenraum ist nicht beeinträchtigt und der Tragekomfort ist gut, so dass Sie sich wieder gut im Schlaf regenerieren können. Auch die Geräuschentwicklung wird dadurch verhindert. Unsere Praxis ist Teil eines Netzwerks von Zahnärzten, HNO-Ärzten, Schlafmedizinern und Lungenfachärzten sowie Zahntechnikern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir schnell und effektiv helfen.

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Schienentherapie bei craniomandibulärer Dysfunktion

Ihre Zähne sind in ein komplexes System von Muskeln, Nerven und Knochen eingebunden. Dieses System ist sehr störanfällig. Stress, Veränderungen der Zahnstellung oder ein Schiefstand des Skeletts können als Störung dieses Systems (Craniomandibuläre Dysfunktion) zu schmerzhaften Störungen führen.
Schwierigkeiten beim Kauen, Kopf- und/ oder Nackenschmerzen, Schmerzen im Kieferwinkel die bis ins Ohr ausstrahlen können sind mögliche Folgen. Im Extremfall sind auch ähnlichen Beschwerden wie bei einem Tinnitus möglich. Nach entsprechender Diagnosestellung wird für Sie eine Therapie erstellt. Durch eine für Sie individuell angefertigte Schiene können Ihre Symptome entsprechend behandelt werden.

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Professionelle Zahnreinigung (PZR))

Im Zuge dieser Intensivreinigung werden mit speziellen Instrumenten und Reinigungsmitteln krankmachende und/ oder kosmetisch störende Beläge von den Zahnoberflächen beseitigt. Karies und Paradontitis wird effektiv vorgebeugt und gleichzeitig sehen die Zähne sauber und gepflegt aus. Die gründliche Belagsentfernung dient nicht nur der Zahngesundheit. Im Belag vorhandene Bakterien können allgemein medizinische Erkrankungen, wie z.B. Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauferkrankungen, Lungenleiden, Magen-Darmerkrankungen negativ unterstützen.

Zu einer Professionellen Zahnreinigung gehören:

· Gründliche Inspektion der Mundhöhle
· Intensive Reinigung der Zahnflächen, der Zahnzwischenräume und der Zunge unter Einsatz von Mikropasten
· Entfernung von Verfärbungen (resultieren aus dem Verzehr von Genuss- und Lebensmitteln sowie hartnäckige Raucherbeläge)
· Schutz und Härtung des Zahnschmelzes mittels Fluoridierung
· Anleitung für die richtige Mundhygiene zu Hause
Dauer und Häufigkeit der PZR sind von Patient zu Patient unterschiedlich. Sollten Sie eine geringe Neigung zu harten und/ oder weichen Zahnbelägen haben, reicht es, eine Professionelle Zahnreinigung halbjährlich oder sogar nur einmal jährlich vorzunehmen. Vorhandene Zahnfleischtaschen, ungünstige Mundhygienebedingungen, Neigung zu harten, mineralisierten Ablagerungen und/ oder unschöne Verfärbungen, machen häufigere Behandlungen nötig.

Allgemeinerkrankungen (Diabetes, Einnahme bestimmter Medikamente), können die Mundgesundheit beeinträchtigen und häufiger eine Professionelle Zahnreinigung erforderlich machen. Daher werden wir Ihnen ein individuelles Intervall empfehlen.

Die Kombination aus Professioneller Zahnreinigung, Kontrolluntersuchungen sowie einer guten häuslichen Mundhygiene gibt Ihnen die größtmögliche Sicherheit, Zähne und Zahnfleisch dauerhaft gesund und funktionsfähig zu erhalten.

Die Kosten für die Professionelle Zahnreinigung sind trotz Anerkennung als medizinisch notwendige Maßnahme nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten. Einige gesetzliche Krankenkassen oder Zusatzversicherungen bezuschussen die Kosten jedoch. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Die Kosten richten sich nach Anzahl der Zähne und der Dauer der Behandlung und belaufen sich ca. auf 70 bis 120 €.
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Leistungen

Präventivzahnmedizin
    »Professionelle Zahnreinigung (PZR)
    »Prophylaxe
Zahnerhaltung
    »Parodontologie
    »restaurative Zahnheilkunde
Implantologie
Anästhesie
    »Allgemeinanästhesie
    »Lokalanästhesie
    »Analgosedierung
    »Prämedikation
Oralchirurgische Therapien
    »Bone-spreading
    »Knochenaufbau - Guided Bone Regeneration (GBR)
    »Sinuslift
    »Wurzelspitzenresektionen
    »Geweberegeneration - Guided Tissue Regeneration (GTR)
    »Piezosurgery
    »Weisheitszahnentfernungen
    »Implantologie
Prothetik
    »festsitzende Kronen und Brücken
    »kombinierter Zahnersatz
    »Teilprothetik
    »Implantatprothetik
    »Teilkronen und Inlays
    »Totalprothetik
Ästhetische Zahnmedizin
    »Bleaching
    »Veneers
Schnarchertherapie
Sonderleistungen
    »Ernährungsberatung
    »Recall
    »Mundschutz für Sportler
    »Schnarcherschienen
Praxisausstattung
    »Airflow-Geräte
    »eigenes Praxislabor
    »behindertengerechte Einrichtung
    »angebundenes Dental-Labor im Haus
    »intraorale Kamera
Funktionstherapie / CMD
    »Funktionsanalyse
    »Kiefergelenkbehandlung
    »Gnathologie
    »Kaufunktionsstörungen
Weitere Schwerpunkte
    »Alterszahnheilkunde (Gerontostomatologie)
    »Präprothetische Chirurgie
    »Angst-/Phobiepatienten
    »Schienenbehandlung
Fremdsprachen
    »englisch
Interdiszipl. Zusammenarbeit
    »Anästhesisten
    »Schlafzentren

Aktuelles

Der Zahnpflege-Zusatz-Joker: Zuckerfreier Kaugummi unterstützt die Kariesprävention
Von Fluorid bis Kaugummi - aktualisierte Leitlinie empfiehlt wissenschaftlich fundierte Maßnahmen, darunter zuckerfreien Kaugummi als smarte Zahnpflege nach dem Essen zwischendurch

Immer mehr Menschen achten auf ihr körperliches und mentales Wohlbefinden. Was jedoch viele dabei vergessen, ist eine gründliche Zahnpflege. Dabei haben gesunde Zähne nicht nur eine medizinische Komponente, sondern auch eine wichtige zwischenmenschliche. Ein strahlendes Lächeln wirkt selbstbewusst und gibt eine positive Ausstrahlung. Auf die Frage, wie der eigene Mundraum sauber und gesund bleibt, gibt die von der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) aktualisierte Leitlinie zur Kariesprävention klare, wissenschaftlich fundierte Handlungsanweisungen.

"Kauen gegen Karies": zuckerfreier Kaugummi als Teil des 7-Punkte-Zahngesundheitsplans

Die sieben Punkte der DGZ-Leitlinie weisen drei Tipps für die eigene tägliche Prophylaxe-Routine aus und empfehlen, vier weitere nach Bedarf individuell in der Zahnarztpraxis abzustimmen. Aber ganz der (Zahn-)Reihe nach.

Ganz vorn mit dabei: der Klassiker Zähneputzen - mindestens zweimal täglich mit fluoridhaltiger Zahnpasta. Auch ein reduzierter Verzehr von zuckerhaltigen Snacks und Getränken sowie eine ausgewogene Ernährung gehören zur Basis für gesunde Zähne. Als Zahnpflege-Zusatz-Joker für zwischendurch sollte vor allem nach dem Essen ein zuckerfreier Kaugummi zur Hand sein. Was für viele überraschend klingt, basiert laut DGZ auf wissenschaftlichen Fakten. Nach dem Essen oder Trinken regt Kaugummi kauen die Produktion von Speichel an. Das körpereigene Mundsekret hilft, Essensreste wegzuspülen und neutralisiert Säuren, die Karies und andere Krankheiten hervorrufen. Außerdem wird der Zahnschmelz remineralisiert und dadurch abwehrfähiger gegenüber künftigen Angriffen von Kariesbakterien. Gerade diese einfache Maßnahme der Speichelstimulation durch Kaugummikauen begeistert Zahnpflege-Enthusiasten und Pflegemuffel gleichermaßen: Zuckerfreier Kaugummi ist überall in vielen leckeren Geschmackssorten verfügbar. Kaugummikauen für die Zahngesundheit ist nicht aufwändig, macht Spaß und bietet nebenbei noch frischen Atem. Viele kauen auch gern in einer kleinen mentalen Pause zwischendurch.

Zahnpflege ist Teamwork - mit der Zahnarztpraxis deines Vertrauens

Neben der täglichen Zahnpflege empfiehlt die DGZ regelmäßige Kontrollbesuche beim Zahnarzt oder der Zahnärztin. Professionelle Reinigungen, Fluoridbehandlungen und individuelle Beratung helfen dabei, Karies frühzeitig vorzubeugen und die eigene Routine optimal zu ergänzen.

Fazit: Wer dem 7-Punkte-Plan der aktualisierten DGZ-Leitlinie folgt, schützt nicht nur seine Zähne - sondern gewinnt Lebensqualität. Denn ein gesundes Lächeln ist mehr als Kosmetik: Es ist ein Plus für Wohlbefinden, Selbstbewusstsein und die zwischenmenschliche Ausstrahlung.

Weiterführende Informationen hier: S3-Leitlinie Kariesprävention bei bleibenden Zähnen - grundlegende Empfehlungen https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/083-021

05.06.2025 DGA | Quelle: Mars GmbH (news aktuell)

Starke Impulse für künftige zahnärztliche Versorgung
Neuer NC-freier Studiengang Zahnmedizin an der HMU Erfurt

Mit dem neuen Studiengang Zahnmedizin erweitert die HMU Health and Medical University Erfurt ihr medizinisches Studienangebot um ein zukunftsweisendes Fach – und setzt damit ein klares Zeichen für die nachhaltige Stärkung der zahnärztlichen Versorgung in Thüringen und dem gesamten Bundesgebiet. Der NC-freie Studiengang ist mit Start zum Wintersemester 2025/26 geplant.

Der neue Studiengang kommt zur rechten Zeit: In den vergangenen Jahren sind viele Zahnärzt:innen in den Ruhestand gegangen – vielfach ohne Nachfolge. Das bedeutet für beispielsweise mehr als 100.000 Patient:innen im Freistaat Thüringen: Ein:e neue:r Zahnarzt:ärztin muss gefunden werden – häufig in Regionen, in denen das Angebot schon heute knapp ist. Diese Entwicklung wird sich laut Prognosen bundesweit verschärfen. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen begrüßt deshalb ausdrücklich die Etablierung des zahnmedizinischen Studiengangs an der HMU Erfurt.

„Durch die staatliche Anerkennung des Studiengangs Zahnmedizin der HMU Erfurt entsteht am Standort Erfurt ein zusätzliches und innovatives Studienangebot im Gesundheitsbereich – genau dort, wo Thüringen Zukunftsperspektiven braucht. Ich begrüße das starke Engagement der Universität und bin überzeugt, dass die HMU Erfurt einen wertvollen Beitrag für die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte in unserem Land leisten wird“, sagt Wissenschaftsminister Christian Tischner.

„Mit dem Studiengang Zahnmedizin tragen wir zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen und zur Nachwuchsförderung im Gesundheitswesen bei“, erklärt Ilona Renken-Olthoff, Gründerin und geschäftsführende Gesellschafterin der HMU Erfurt. „Als Ergänzung zu unserem bereits bestehenden Studiengang Humanmedizin bietet die neue Zahnmedizin eine weitere exzellente Ausbildungsmöglichkeit mit starkem Praxisbezug und hoher gesellschaftlicher Relevanz.“

Das zahnmedizinische Studium an der privaten, staatlich anerkannten HMU Erfurt ist NC-frei, dauert elf Semester, schließt mit dem Staatsexamen ab und berechtigt zur Approbation. Entwickelt wurde das Studienkonzept vom Gründungsteam unter Leitung von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Thomas Hoffmann, Gründungsprodekan der Fakultät Medizin und des Departments Orale Medizin an der HMU Erfurt. Das Studienkonzept folgt der Approbationsordnung und integriert aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso wie praxisnahe Ausbildungsformate – mit Studienabschnitten auf dem HMU Erfurt-Campus, in der entstehenden hochmodernen Lehrklinik und bei Partnerpraxen. „Unser Ziel ist es, junge Zahnmedizinerinnen und -mediziner bestmöglich auf ihre anspruchsvolle Rolle im Gesundheitssystem vorzubereiten – wissenschaftlich fundiert, praxisnah und interdisziplinär vernetzt“, betont Prof. em. Dr. Dr. h.c. Hoffmann.

Ein besonderes Merkmal des innovativen Studiengangs: Er nimmt zukünftige Entwicklungen der Oralen Medizin in den Blick. Die ganzheitliche Betrachtung oraler Gesundheit als Teil der Gesamtgesundheit – insbesondere im Zusammenhang mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Herz-Kreislauf-Erkrankungen – ist integraler Bestandteil der Ausbildung. Die Mundgesundheit besitzt höchste Relevanz für die Gesamtgesundheit. Vor diesem Hintergrund kommt der Oralen Medizin eine wesentliche Rolle in der Gesundheitsversorgung zu. Der neue Studiengang ist genau darauf ausgerichtet und vermittelt Kompetenzen für mehrdimensionale Diagnostik und Therapie. Das interdisziplinäre und interprofessionelle Universitätskonzept der HMU Erfurt bietet für die Umsetzung beste Voraussetzungen.

Der Studiengang ist bereits staatlich anerkannt – der Bescheid des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur ging am 6. Mai 2025 ein. Bewerbungen für das Studium der Zahnmedizin an der HMU Erfurt sind ab sofort möglich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zu individuellen Beratungsgesprächen gibt es unter health-and-medical-university-erfurt.de

proDente informiert barrierefrei zu gesunden Zähnen und Zahnfleisch
Internationaler Tag Leichte Sprache

Anlässlich des Internationalen Tags der Leichten Sprache am 28. Mai macht die Initiative proDente darauf aufmerksam, dass Informationen rund um gesunde Zähne und Zahnfleisch auch in Leichter Sprache verfügbar sind. Unter barrierefrei.prodente.de bietet proDente verständliche Erklärungen zur richtigen Mundhygiene und zum Besuch in der Zahnarztpraxis.

Der Internationale Tag der Leichten Sprache wird jährlich am 28. Mai begangen. Im Mittelpunkt des Aktionstags steht ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe für alle Menschen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist das Angebot von Informationen in Leichter Sprache. Denn Leichte Sprache hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen, wichtige Informationen besser zu verstehen.

Wissen zu gesunden Zähnen für alle zugänglich machen „Die Initiative proDente setzt sich mit ihrem barrierefreien Onlineangebot dafür ein, dass das Wissen zu gesunden Zähnen und Mund für alle Menschen zugänglich ist“, verdeutlicht Dirk Kropp, Geschäftsführer von proDente. Unter barrierefrei.prodente.de gibt es Informationen rund um gesunde Zähne in Leichter Sprache. Die barrierefreie Website von proDente bietet anschauliche Texte mit einfachen Worten, kurzen Sätzen und unterstützenden Bildern. Themen wie die richtige Zahnputztechnik, der Zahnarztbesuch oder die Bedeutung gesunder Ernährung für die Zähne sind leicht verständlich dargestellt. Ein Erklärvideo in Leichter Sprache zum Thema Zähneputzen gibt es auch auf der Webseite der Initiative proDente. Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahntechnische Innungsbetriebe können die Animation unter dem Copyright-Hinweis „proDente“ kostenfrei nutzen.

Gesunde Zähne für einen gesunden Körper „Gesunde Zähne und ein gesundes Zahnfleisch sind ein wichtiger Bestandteil der Lebensqualität und stehen auch in engem Zusammenhang mit der Gesundheit des ganzen Körpers. Jeder Mensch sollte  daher die Möglichkeit haben, sich über die richtige Zahnpflege und zahnärztliche Behandlungen zu informieren“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. Informationen in Leichter Sprache zu weiteren Gesundheitsthemen bietet zudem die Seite https://gesundheit-leicht-verstehen.de/ von Special Olympics, der größten Sportorganisation für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützt das Mundgesundheitsprogramm Special Smiles® für Sportlerinnen und Sportler.

28.05.2025 DGA | Quelle: proDente e.V.

Keine weltfremde Überregulierung bei bewährten Methoden
Bundeszahnärztekammer veröffentlicht Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat einen Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnheilkunde vorgelegt. Dieser soll Unsicherheiten in Zahnarztpraxen beseitigen, die durch ein rechtlich nicht bindendes Informationsschreiben der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entstanden.
Die wichtigste Nachricht für die Praxen: Die abschließende Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnmedizin ist weiterhin möglich.

BZÄK-Vizepräsident Konstantin v. Laffert kritisierte: „Hier zeigt sich exemplarisch ein fehlgeleiteter und praxisferner Übereifer von Behörden, der keiner einzigen Patientin und keinem einzigen Patienten hilft, aber viel unnötigen Stress und Frust in den Praxen auslöst. Die „manuelle mechanische Krafteinwirkung“ bei der Wischdesinfektion sollte plötzlich reproduzierbar belegt werden. Übersehen wurde leider nur, dass selbst ein Validierer, der in die Praxis käme, keine Menschen validieren und den Anpressdruck kalibrieren kann. Und das ist auch überhaupt nicht erforderlich. Eine solche Vor-Ort-Validierung des Abwischens von Medizinprodukten würde nichts zu einer guten Praxishygiene beitragen, wäre aber überflüssig und teuer. Wir hoffen sehr, mit unserem Praxisleitfaden Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen.“

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Mittelstr. 67
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Tel: 02103/5 42 00
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40223 Düsseldorf
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40210 Düsseldorf
Tel: 0211/36 56 26
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vom 10.06. - 09:00 Uhr
bis 11.06. - 09:00 Uhr
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vom 10.06. - 09:00 Uhr
bis 11.06. - 09:00 Uhr
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40599 Düsseldorf
Tel: 0211/74 40 04
vom 11.06. - 09:00 Uhr
bis 12.06. - 09:00 Uhr
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Tel: 0211/78 58 44
vom 11.06. - 09:00 Uhr
bis 12.06. - 09:00 Uhr
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Tel: 0211/9 17 95 55
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bis 12.06. - 09:00 Uhr

Kontakt

Montag:
08:30 - 18:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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Schneidemühler Straße 13
40599 Düsseldorf

Telefon: 0211 - 74 63 63
Fax: 0211 - 74 35 31
E-Mail: empfang@zahnaerzte-duesseldorf-sued.de
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    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

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    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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